Inzidenz-Wert im Kreis Viersen Corona-Notbremse ab Mittwoch mit Test-Option

Kreis Viersen · An diesem Dienstag sollen im Kreis Viersen Angebote wie Click & Meet und einige körpernahe Dienstleistungen doch noch zulässig sein wie seit dem 8. März. Ab Mittwoch greift die Test-Option.

 „Click & Collect“ ist weiter erlaubt, „Click & Meet“ ebenfalls, ab Mittwoch bei Vorlage eines negativen Schnelltests.

„Click & Collect“ ist weiter erlaubt, „Click & Meet“ ebenfalls, ab Mittwoch bei Vorlage eines negativen Schnelltests.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Nachdem an drei Tagen hintereinander im Kreis Viersen der Inzidenz-Wert über 100 lag, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse angeordnet. Am Vormittag hatte Kreis-Sprecherin Anja Kühne auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt, dass sich damit die seit dem 8. März geltenden Lockerungen vorerst erledigt hätten - wie sie nun mitteilte, sollen diese Lockerungen an diesem Dienstag doch noch zulässig sein. Ab Mittwoch gilt die Test-Option, dafür habe das Land jetzt die Zustimmung erteilt.

Wie die Landesregierung informiert, können bei der Test-Option die seit dem 8. März geltenden Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis. Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung. Ab Mittwoch gilt unter anderem:

  •  Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 Jahre sind auch hier nicht mitgerechnet.
  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Der Besuch von Zoos und Tierparks ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zur zulässigen Personenzahl je Quadratmeter. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
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