Schwalmtal Cannabisplantage in der ehemaligen Kent-School

Schwalmtal · Zum ersten Mal in ihrem Leben saßen Vater und Sohn heute auf der Anklagebank. Nach dem Tipp von belgischen Ermittlungsbehörden waren der frühere Bauunternehmer und dessen Sohn (30) in Verdacht geraten, einer belgisch-niederländischen Tätergruppe beim Bau einer Cannabis-Plantage geholfen zu haben.

Im April hatten Polizeibeamte die Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Kent-School in Schwalmtal durchsucht und dabei 1761 Cannabispflanzen entdeckt.

Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel warf der Staatsanwalt den beiden Angeklagten vor. Der inzwischen arbeitslose frühere Bauunternehmer und der gelernte Hufschmied, die bisher noch nie aufgefallen waren, waren vor der Zweiten Strafkammer genauso geständnisbereit wie bereits im Ermittlungsverfahren.

Bereitwillig schilderte der 30-jährige Schwalmtaler die Begegnung mit einem Niederländer im Skiurlaub. Der Mann habe sich bei ihm nach den Gebäuden der früheren Kent-School erkundigt. Offenbar wusste der Mann, dass der Vater des 30-Jährigen zwei Gebäude auf dem Gelände gepachtet hatte. Der Sohn und der Fremde einigten sich. Am Ende überließ der Hufschmied dem Niederländer und dessen Gruppe mehrere Kellerräume zur Nutzung.

"Ich war nur an dem Geld, das mir versprochen wurde, interessiert. Mehr wollte ich gar nicht wissen”, sagte der Angeklagte. Am Anfang habe er den Tätern einen abschließbaren Raum eingerichtet und Kartons getragen. Nur einmal habe er einen Blick auf die Kellerräume geworfen, als er den Elektriker zum "Tatort” begleiten musste, so der Sohn.

Die erste Ernte der Plantage erbrachte 20 Kilo Marihuana. Dafür bekam der Junior 10.000 Euro. Davon erhielt der Senior, der nach einer Firmenpleite verschuldet war, 5000 Euro. Erst da habe er erfahren, was in den Schulgebäuden tatsächlich vor sich ging, so der Vater im Gerichtssaal. Aber er schwieg und nahm das Geld. Nach der zweiten Ernte von 40 Kilogramm Marihuana wurde der Schwalmtaler mit 20.000 Euro beteiligt. Davon erhielt der Vater 12.500 Euro.

Die Plantagenbetreiber in den Nachbarländern sind inzwischen angeklagt und warten auf ihren Prozess. Der Junior hatte auf Fotos die belgischen und niederländischen Täter erkannt.

Am Ende werteten die Mönchengladbacher Richter die Taten der Angeklagten als minder schwere Fälle. Sie verurteilten den Vater zu einer einjährigen und den Sohn zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe - mit Bewährung. Allerdings muss der Sohn eine Geldbuße von 5000 Euro zahlen. Der arbeitslose Vater muss 250 Arbeitsstunden leisten.

(RP)
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