Brutale Tat in Niederkrüchten 53-Jährige wegen Mord an Partner auf Campingplatz zu lebenslanger Haft verurteilt

Niederkrüchten/Mönchengladbach · Im Prozess um einen erschlagenen Mann auf einem Campingplatz in Niederkrüchten ist die Hauptangeklagte vom Landgericht Mönchengladbach wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihre Helfer aus Mönchengladbach kamen glimpflicher davon.

  Die 53-jährige Angeklagte und ihr mitangeklagter Sohn (vorne) beim Urteil im Prozess in Mönchengladbach.

Die 53-jährige Angeklagte und ihr mitangeklagter Sohn (vorne) beim Urteil im Prozess in Mönchengladbach.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Im Prozess um den Mord auf einem Campingplatz in Niederkrüchten wurde die Hauptangeklagte am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Mit diesem Urteil folgte das Landgericht Mönchengladbach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Ramona K. ihren damals 54 Jahre alten Lebensgefährten am Abend des 18. Januar 2018 in dessen Wohnwagen durch mehrere Schläge mit einem Pflasterstein erschlagen hat. Zuvor sollen zwei Mönchengladbacher – Bekannte ihres Sohnes, die dieser im Auftrag der Mutter angeheuert hatte – den Mann mit Pfefferspray und einem Schlagstock attackiert haben. Die drei Männer wurden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt: Der mitangeklagte Sohn der Frau, der zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war, zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, die beiden Schläger je zu zweijährigen Bewährungsstrafen.

Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings weit höhere Strafen gefordert: zwölf Jahre für den Sohn und 14 Jahre für die Gladbacher. Laut Richter Lothar Beckers habe man ihnen aber keine Tötungsabsicht unterstellen können. Es habe aber eine lebensgefährliche Gewalteinwirkung auf das Opfer gegeben, es gebe also ein „Tötungsdelikt, an dem sie sich beteiligt haben“. Die Alleintäterschaft habe allerdings bei der Angeklagten gelegen. Im Gegensatz zu den Aussagen der Männer habe es sich aber nicht „nur um ein Kläpschen“ gehandelt, dagegen spräche der „Angriff mit gefährlichen Werkzeugen“, sowie die Rippenserienfraktur, die das Opfer dabei unter anderem erlitt. Ein handschriftlich hinzugefügter Satz in seiner polizeilichen Aussage belege jedoch, dass der Sohn der Angeklagten deren Tötungsabsicht kannte: „Sie wollte, dass der Mann stirbt, aber wir (er und sein Bruder, Anm. der Redaktion) wollten das nicht.“ Auch die Entlohnung für den Überfall in Höhe von 750 Euro pro Kopf widerspreche der Idee, dass die Gladbacher sich hätten als Killer engagieren lassen. Auch wäre dann ein Messer ein geeigneteres Werkzeug gewesen oder der Baseballschläger, den mitzunehmen beide jedoch abgelehnt hätten. Beckers weiter: „Der noch gefährlichere Angriff mit massiver Gewalteinwirkung gegen Kopf, Hals und Brust ist jedoch in Einklang zu bringen mit dem, was später passiert ist.“ Die Angeklagte habe mit einem Pflasterstein mehrfach zugeschlagen und ihr Tötungsmotiv erklärt: Der Mann solle „nicht mehr aufstehen“ und „von diesem Planeten verschwinden“, damit „es aufhört“. In ihrer Aussage hatte sie erklärt, dass das Leben mit dem späteren Opfer eine Qual gewesen sei, sie von ihm geschlagen, kontrolliert und vergewaltigt worden sei. Laut Kammer deckt sich das mit dem, was eine Zeugin – die getrennt lebende Ehefrau des Mannes – von ihrem früheren Zusammenleben berichtet habe.

Die Angeklagte habe in der Mordnacht zunächst den Zustand des Opfers nach dem Überfall überprüft, sei dann mit dem Pflasterstein in den Wohnwagen zurückgekehrt, und habe die Körperverletzung ausgenutzt, „um es dann zu Ende zu bringen“. Die Darstellung der Verteidigung, sie habe erst dann den Entschluss gefasst, den Mann zu töten, als sie ihn am Boden liegend vorfand, ändere nichts an dem vollendeten Mord. Der Verteidiger der Angeklagten hatte eine Haftstrafe von maximal vier Jahren wegen versuchten Totschlags und Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung gefordert.

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