Kreis Viersen Kritik an Doppelbesteuerung von Grenzpendlern

Kreis Viersen · Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat Post vom direkt gewählten Bundestagsabgeordneten für den Kreis Viersen, Martin Plum (CDU), bekommen. Er setzt sich in dem Brief dafür ein, bei Grenzpendlern im Homeoffice auch künftig eine Doppelbesteuerung zu vermeiden — ebenso wie fünf weitere NRW-Bundestagsabgeordnete, deren Wahlkreis ebenfalls an die Niederlande grenzt.

 Grenzpendler aus Deutschland, die im Homeoffice arbeiten, müssen seit 1. Juli sowohl in Deutschland als auch den Niederlanden Steuern zahlen.

Grenzpendler aus Deutschland, die im Homeoffice arbeiten, müssen seit 1. Juli sowohl in Deutschland als auch den Niederlanden Steuern zahlen.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Das Einkommen von Grenzpendlern wird laut Doppelbesteuerungsabkommen am Arbeitsort besteuert. Heimarbeitstage werden dagegen im Land des Wohnsitzes besteuert.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hatten sich Deutschland und die Niederlande zu Beginn der Corona-Pandemie darauf geeinigt, dass das Einkommen nur in dem Staat besteuert wird, in dem die Arbeit normalerweise geleistet worden wäre. Grenzpendler, die an sich in den Niederlanden tätig sind, aber aufgrund der Pandemie im Homeoffice in Deutschland arbeiteten, zahlten weiterhin nur in den Niederlanden und nicht in Deutschland Steuern.

Diese Corona-Sonderregel ist zum 30. Juni ausgelaufen. Damit werden Grenzpendler, die teilweise in den Niederlanden und teilweise im Homeoffice in Deutschland arbeiten, nunmehr in beiden Ländern steuerpflichtig.

„Diese Konsequenz ist für zehntausende Grenzpendler aus unserer Region nicht hinnehmbar“, sagt Plum. „Auch für sie gehört das Homeoffice mittlerweile zum Arbeitsalltag. Eine Regelung, die diesen Alltag erschwert und die bürokratischen Hürden für grenzüberschreitendes, mobiles Arbeiten erhöht, ist nicht zeitgemäß.“

(mrö)
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