Grausame Tat in Viersen-Dülken Fall des getöteten fünfjährigen Luca wird wieder aufgerollt

Viersen · Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Martin S. teilweise aufgehoben. Dabei soll es ausschließlich um die Frage des Strafmaßes gehen. Er wurde im vergangenen Jahr zu lebenslanger Haft verurteilt.

Kind stirbt im Oktober 2016 - Polizei durchsucht Wohnung in Viersen
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Foto: Busch

Martin S. wird wohl demnächst wieder auf der Anklagebank Platz nehmen: „Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bezüglich meines Mandanten zum Teil aufgehoben“, erklärte am Donnerstag der Pflichtverteidiger des Vierseners, Hendrik Rente, auf Anfrage.

Am 13. Juni 2017 war Martin S. am Landgericht Mönchengladbach verurteilt worden. Die siebte große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass er im Oktober 2016 den Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin, den fünf Jahre alten Luca, in dessen Kinderzimmer in Viersen-Dülken getötet hat. Nun wird der Fall Luca wieder aufgerollt: „In seinem Beschluss führt der Bundesgerichtshof aus, dass die Begründung unzureichend ist, warum mein Mandant wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde“, sagte Rente am Donnerstag.

Martin S. habe Luca „grausam misshandelt“, hatte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Juni 2017 gesagt – das komme einem Mord gleich. Weil aber nicht festzustellen sei, ob der Täter bereits von Beginn an die Absicht hatte, ihn zu töten, sei kein Mordmerkmal erfüllt. Deswegen wurde der Viersener wegen Totschlags verurteilt und nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wegen grausamen Mordes. In besonders schweren Fällen sei dennoch eine lebenslange Strafe für dieses Vergehen anwendbar, erläuterte der damals Richter. „Davon haben wir Gebrauch gemacht.“ Indizien und die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung der Leiche des kleinen Luca waren für die siebte große Strafkammer ausschlaggebend gewesen. Der Junge hatte Blut eingeatmet und schwere innere Verletzungen. Doch daran sei der Fünfjährige nicht gestorben: „Luca ist ganz am Ende erwürgt worden“, sagte der Richter. Das Tatmotiv könne sadistische Lust gewesen sein, wie es der Gutachter am vierten Prozesstag ausgeführt hatte. Auch Wut darüber, dass Luca seinen Stiefvater in der Kita und bei Ärzten beschuldigt hatte, ihn geschlagen zu haben, hielt die Kammer für einen möglichen Beweggrund. Oder Eifersucht: Denn Luca sei das Bindeglied zwischen der Lebensgefährtin und dem Kindsvater, begründete der Richter.

„Die Feststellungen zum Tathergang, die das Landgericht Mönchengladbach in seinem Urteil getroffen hat, bleiben bestehen, so dass es in einer erneuten Verhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts Mönchengladbach, ausschließlich um die Frage des Strafmaßes gehen wird“, erklärte jetzt Anwalt Rente. Welche Höhe des Strafmaßes sein Mandant und er anstreben, dazu wollte Rente nichts sagen – das sei „zu früh“.

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