Diskussion um das Freibad in Niederkrüchten Initiatoren des Bürgerbegehrens appellieren an den Rat

Niederkrüchten · In den Sitzungen von Haupt- und Finanzausschuss und Gemeinderat werden wichtige Vorentscheidungen zur Schwimmbadfrage getroffen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens fühlen sich davon ausgebremst.

 Die Initiatoren für ein Bürgerbegehren „Start Freibadsanierung“, hier von links Björn-Carsten Schultheis, Guido Buschhüter und Justyna Sieben, appellieren an die Mitglieder des Gemeinderates.

Die Initiatoren für ein Bürgerbegehren „Start Freibadsanierung“, hier von links Björn-Carsten Schultheis, Guido Buschhüter und Justyna Sieben, appellieren an die Mitglieder des Gemeinderates.

Foto: Bürgerbegehren

Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens für die Sanierung des Freibades haben in einem offenen Brief an die Mitglieder des Gemeinderates appelliert, die Tagesordnungspunkte Verzicht auf die Sanierung des Freibades und Satzungsänderung zu Bürgerbegehren nicht zu beschließen.

Am 21. Oktober konnten die Initiatoren nach wochenlangem Warten auf die Kostenschätzung durch die Verwaltung mit der Sammlung der Unterschriften beginnen. Angekündigt war das Bürgerbegehren bereits am 15. Juni. Seitdem treffen in regelmäßigen Abständen Unterschriftenlisten ein. Mit Stand 30. Oktober mittags haben die Initiatoren in knapp einer Woche bereits 739 Unterschriften aus der Bürgerschaft Niederkrüchtens erreicht. Dies entspreche bereits über der Hälfte der für das Bürgerbegehren notwendigen Unterschriften (die offizielle Anzahl wird von der Verwaltung geprüft). „Damit fühlen wir uns in unserem Auftrag bestätigt, für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde den Weg des Bürgerbegehrens weiter voranzugehen“, so Guido Buschhüter von „Start Freibadsanierung“. Die Verwaltung habe die im März getroffene Beschlussvorlage an den Rat zur Nicht-Sanierung des Freibades ohne Not auf die aktuelle Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag gesetzt. Sollte eine gleichlautende Beschlussvorlage an den Rat, der am 9. November zusammenkommt, beschlossen werden, so wäre der Beschluss einer Nicht-Sanierung des Freibades aus Sicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens „ein klares Zeichen gegen unmittelbare Demokratie, die die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Bürgerbegehren und -entscheid vorsieht (§26 GO NRW).“ An die Kommunalpolitiker wird appelliert, dem aktuellen Beschlussvorschlag der Tagesordnung nicht zu folgen und so direkter Demokratie die erforderliche Ernsthaftigkeit zu geben.

Ebenso sieht Buschhüter ein Problem mit der neuen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden. Diese reflektiere nicht die notwendige Wertschätzung für die vom Gesetzgeber vorgesehenen basisdemokratischen Entscheidungsmöglichkeiten der Bürgerschaft. Da bei der Bundestagswahl der Anteil an der Briefwahl mit 46 Prozent der abgegebenen Stimmen sehr hoch war, sei die in der Satzung vorgesehene Einführung einer Briefwahlmöglichkeit bei Bürgerentscheiden durchaus zu begrüßen. Aus Kostengründen aber auf eine Präsenzwahl zu verzichten, entziehe einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit, an der Abstimmung mit einem gewohnten Urnengang teilzunehmen. Die Beteiligung per Briefwahl sei nicht für jeden im Ablauf klar verständlich und umsetzbar. Mit der Wahlbenachrichtigung müssten erst die Wahlunterlagen angefordert werden. Diese müssten in einer bestimmten Art und Weise ausgefüllt und unterschrieben werden, sowie separat in Umschläge verpackt werden. Dabei können viele Fehler passieren, die den Willen der Wählenden verzerren würden. Der Rat solle beide Möglichkeiten in der Satzung verankern.

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