Hundebestandsaufnahme Brüggen lässt Hunde zählen – Halter sollen sich melden

Brüggen · Hundebesitzer müssen 78 Euro Steuern zahlen

(RP) Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Burggemeinde Brüggen eine jährliche Hundesteuer. Diese beträgt derzeit 78 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vierbeiner vom Hundehalter bei der Verwaltung angemeldet werden.

Wie die Gemeinde festgestellt hat, sind allerdings nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen. Insgesamt geht die Gemeinde davon aus, dass bis zu 20 Prozent der im Gemeindegebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat sie darum nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Brüggen ab September durch Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten, teilt die Gemeinde mit.

Falls die Mitarbeiter nicht gemeldete Hunde entdeckten, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Festsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro geltend gemacht werden. Zur Vermeidung von Bußgeldern empfiehlt die Gemeinde jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so könne sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.

Die Anmeldung kann im Bürgerservice des Rathauses Brüggen sowie der Verwaltungsstelle in Bracht oder direkt im Steueramt der Burggemeinde Brüggen, Rathaus Brüggen, Klosterstraße 38, Zimmer 105, erfolgen. Auch im Internet ist ein Anmeldeformular abrufbar (www.brueggen.de).

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