Finanzausschuss Brüggen Brüggen nimmt Kredit für Bad auf

Brüggen · Die Burggemeinde plant 2019/2020 Investitionen. Der Kämmerer warnt vor Abschreibungen in Millionenhöhe.

 2019 müssten fünf Millionen Euro, 2020 gar zehn Millionen Euro Kredit aufgenommen werden.

2019 müssten fünf Millionen Euro, 2020 gar zehn Millionen Euro Kredit aufgenommen werden.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

In der jüngsten Finanzausschusssitzung stellte der Kämmerer Oliver Mankowski den Doppelhaushalt der Burggemeinde für die Jahre 2019/2020 vor. Die Ausgleichsrücklage soll in den nächsten zwei Jahren nicht schrumpfen. Aber durch die geplanten Großinvestitionen, etwa für das interkommunale Bad mit der Gemeinde Niederkrüchten und zwei neue Feuerwehrgerätehäuser, sei die Aufnahme von Krediten erforderlich: in 2019 ein Kredit in Höhe von fünf Millionen Euro, in 2020 gar von zehn Millionen Euro. „Wenn wir uns das alles leisten werden, steigen die Abschreibungen in den nächsten 30 Jahren um jährlich 1,5 Millionen Euro. Das wird ein ganz dickes Brett für die Gemeinde“, so der Kämmerer. Sobald beispielsweise das interkommunale Bad gebaut ist und die Abschreibungen zum Tragen kommen, könne es sein, dass „die Ausgleichsrücklage von noch 1,9 Millionen Euro sehr schnell verbraucht sein wird“.

Jetzt läge dem Kämmerer ein Angebot der NRW-Bank für kommunale Investitionen vor, zu einem Zinssatz von 0,26 Prozent für zehn Jahre. Wenn der Moment genutzt und ein Kredit für den Bau des interkommunalen Bads aufgenommen werden soll, würden die Mittel nur für diesen Zweck geblockt werden.

Stimmt die Gemeinde Niederkrüchten allerdings gegen das gemeinsame Bad, ist der Haushaltsansatz erst einmal für die Tonne und müsste mit einem Nachtragshaushalt angepasst werden. „Alles, was rund um das interkommunale Bad eingeplant wird, wird mit einer Sperre belegt, bis das Geld gebraucht wird oder die politische Diskussion zum Bad abgeschlossen ist“, so Mankowski.

Auch die Festsetzung der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer für die Jahre 2019 und 2020 könnten – wenn es nötig sei – mit einem Nachtrag für 2020 angepasst werden. Aber: Keiner wisse genau, was passieren wird, wenn die Grundsteuer B in Zukunft neu berechnet werden müsse und wie sich das auf den Haushalt der Kommune auswirke, gab Rolf Gersemann (AWB) zu bedenken.

René Bongartz (Grüne): „Wir haben kalte Füße und überlasten die 16.000 Bürger.“ Gottfried Optenplatz (SPD) ist – ähnlich wie der Ausschussvorsitzende Wolfgang Buchholz (CDU) — der Meinung, dass es zu einem Nachtragshaushalt kommen werde und man den vorliegenden Doppelhaushalt erstmal so beschließen müsse.Oliver Mankowski appellierte an die Kreistagsmitglieder, sich für eine Kommunen-freundlichere Umlage einzusetzen. Die Satzung soll in der Ratssitzung am 26. März beschlossen werden.

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