Brüggen Die Haushaltsrede von Ulrich Deppen (Bündnisgrüne)

Brüggen · Die Haushaltsrede von Ulrich Deppen (Bündnisgrüne) im Wortlaut zum Etat von Brüggen für das Jahr 2021. Die Reden wurden dieses Mal nicht gehalten, stattdessen als Niederschrift beigefügt.

 Ulrich Deppen (Bündnisgrüne)

Ulrich Deppen (Bündnisgrüne)

Foto: Ronge, Birgitta (biro)

Heute stimmen wir über den Haushalt 2021 ab und trotz der miserablen Zahlen ist man geneigt zu sagen: Gott sei Dank! Denn der Doppelhaushalt 2019 / 20, von dem wir bis zum heutigen Tage nicht wissen, warum es ihn überhaupt gab, hat die Gemeinde nicht nach vorne gebracht. Im Gegenteil. Er hat dazu beigetragen, die haushaltspolitische Debatte komplett aus dem Kommunalwahlkampf zu halten. Deswegen ist aber die Brisanz, die in den Haushaltsdaten steckt, nicht verschwunden. Die Entwicklung, die es heute zu bewerten gilt, zeichnete sich schon vor 2019 am Horizont ab. Corona hat sie nur beschleunigt.

Der Jahresabschluss 2019 zeigte noch einen originär ausgeglichenen Haushalt, 2020 wird bereits dem Vernehmen nach mit 0,5 Mio. Euro negativ abschließen und die Situation für das Haushaltsjahr 2021 sieht schlimm aus. Noch schlimmer sind aber die Aussichten auf die nächsten 2 bis 3 Jahre - hier geht der Kämmerer von nachhaltigen Verlusten von bis zu 2,7 Mio. Euro im Jahr aus. Dabei sind die nachweislich pandemiebedingten Ausfälle, die bis 2022 mit ca. 2 Mio. Euro veranschlagt werden nicht einmal vollumfänglich berücksichtigt. Kommen die „on top“, sieht das Gesamtbild noch düsterer raus.

Aber der Reihe nach:

Zunächst gilt unser Dank dem Kämmerer, Herrn Mankowski. Nicht nur, weil er uns für Rückfragen uneingeschränkt zur Verfügung stand, sondern auch, weil er in den letzten Jahren immer wieder erfolgreich die Gemeinde davor bewahrt hat, in die Haushaltssicherung abzurutschen.

Was allerdings verwundert, ist die Tatsache, dass ein SPD-Antrag im Haupt-, Finanzund Wirtschaftsförderungsausschuss gestellt, dazu führt, dass die Verwaltung ohne Protest u. a. eine 20-prozentige pauschale Kürzung der Sach- und Dienstleistungen und Deckelung der Geschäftsaufwendungen auf 450.000 Euro im Haushaltsplan vornimmt, so dass das negative Ergebnis über Nacht von 1,6 Mio. Euro auf ca. 0,9 Mio. Euro reduziert werden kann. An der Stelle sei die Frage erlaubt, wie seriös eigentlich ein Haushaltsplan ist, der sich ganz offensichtlich mühelos um 700.000 Euro zusammenstreichen lässt? Wäre es da nicht zielführender, dem Rat sofort einen Haushaltsplan vorzulegen, der das unbedingt Notwendige aufzeigt und das Wünschenswerte außer Acht lässt?

Das für 2021 geplante Minus von 1,6 Mio. Euro verdient es, genauer betrachtet zu werden.

Die Einnahmeseite ist gezeichnet von wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen. Auch wenn die Allgemeinen Zuwendungen des Landes aufgrund des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes um ca. 0,5 Mio. Euro höher ausfallen, die geminderten Steuereinnahmen kann man damit nicht auffangen.

Zudem ist sie geprägt durch positive Sondereffekte aus Grundstücksverkäufen. Der Verkauf von Grundstücken erzielt einen Einmaleffekt, der mit der unbedingt anzustrebenden Nachhaltigkeit nicht in Einklang zu bringen ist. Das ständige Veräußern von Bauland ist kein probates Mittel, auf Dauer defizitäre Haushaltsansätze auszugleichen. Nicht ohne Grund wies der Landrat in seinem Schreiben vom 27. März 2018 bereits darauf hin, dass sich „…die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation (der Gemeinde Brüggen) wesentlich schlechter darstellen…“ würde, wenn sie auf ein Veräußern von Grundstücken verzichten müsste. Gemeindliche Grundstücke sind nicht zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung zu veräußern, sondern wertschöpfend einzusetzen! Statt Grundstücke zu verkaufen, sollte auf ihnen Wohnraum entstehen, der zudem den Vorteil bietet, dass er Mieteinnahmen generiert. Und wenn ausnahmsweise denn doch verkauft werden muss, hat der Mehrerlös mindestens mittelbar allen Bürgern zu Gute zu kommen. Nachvollziehbar wäre z. B., wenn die permanent defizitären Töchter, wie die Bäderbetriebe und die Burggemeindehallen gGmbH, die mit jährlich 500.000 Euro, Trend steigend, subventioniert werden müssen, mit eben diesen Mehrerlösen alimentiert werden könnten.

Die Ausgabenseite hingegen zeigt insbesondere erhebliche Kostensteigerungen beim Personal. Innerhalb eines Jahres sind die Aufwendungen von ca. 7,6 Mio. Euro (Ansatz 2020) auf 8,3 Mio. Euro (Ansatz 2021) gestiegen. Die Kosten galoppieren der Gemeinde davon! Die Einsicht, einen externen Personalberater einzusetzen, der durch sämtliche Bereiche der Gemeinde geht und den Personal- und ggf. auch den Organisationsansatz neutral bewertet, wird von uns mitgetragen. Die Maßnahme erscheint angesichts der vorgelegten Zahlen dringend geboten. Aber es gilt, die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen abzuwägen. Die Verwaltung soll dem Rat Angebote zur Entscheidung vorlegen, bevor sie „als laufendes Geschäft der Verwaltung“ Unternehmen mit der Erstellung einer Studie beauftragt. Vielleicht bietet sich ja auch die Inanspruchnahme der Kommunalen Dienstaufsicht als kostengünstige, aber genauso effektive Lösung an. Immerhin hat sie Einblick in andere, ähnlich wie die Gemeinde Brüggen strukturierte Gemeindeverwaltungen.

Auch die Frage, ob sich die Gemeinde besser stehen würde, wenn sie im Verbund mit ihren Westnachbarn ein eigenes Jugendamt betreiben sollte, stellt sich. Die Transferleistungen an den Kreis sind hoch und „Preistreiber“ ist nicht die allgemeine Umlage, sondern die Transferleistung für das Kreis-Jugendamt. Könnten durch ein Interkommunales Angebot - aber auch nur dadurch - die Aufwendungen wirksam gemindert werden? Es gilt, die Aufwendungen genau zu betrachten und gegen die Einsparung der geminderten Transferzahlung abzuwägen. Kreisangehörige Gemeinden mit einem eigenen Jugendamt stöhnen auch gerne darüber, dass sich die Kosten für das eigene Jugendamt zu einem „Fass ohne Boden“ entwickeln.

Wirklich interessant wird aber der Blick in die Zukunft. Es sind kurz- bis mittelfristig massive negative Jahresergebnisse zu erwarten: Ab 2022 bis 2024 ist jährlich mit Fehlbeträgen von bis zu 2,7 Mio. Euro zu rechnen. Auch wenn diese Zahlen je weiter wir in die Zukunft schauen, nur bedingt als gesichert anzusehen sind, sie zeigen dennoch einen Trend, der nichts Gutes erahnen lässt. Spätestens 2022 wird die Ausgleichsrücklage aufgebraucht sein, dann bleibt der Rückgriff in die Allgemeinen Rücklagen. Zur Erinnerung: Der Haushalt gilt originär als ausgeglichen, wenn Einnahmen und Ausgaben mindestens deckungsgleich sind. Fiktiv ausgeglichen ist er, wenn der Jahresfehlbetrag durch die Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann. Ist auch diese aufgebraucht und sollten die Fehlbeträge an zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren die Höhe von 5% und mehr des Eigenkapitals (EK) aufbrauchen, muss die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept erstellen. Sollten sich die prognostizierten Zahlen bewahrheiten, sind wir sehr nah an der Haushaltsicherung. Wollen wir das? Wir Bündnisgrüne sehen es nicht als erstrebenswert an, in der Haushaltssicherung fest zu stecken.

Worin besteht die Alternative?

Haushaltskonsolidierung! Das Zauberwort ist schon oft gefallen in den Haushaltsreden von Kämmerer und Fraktionen. Der Landrat in dem bereits zitierten Schreiben hat ebenfalls darauf verwiesen. Was der Fachmann mit „konsolidieren“ umschreibt und der Laie mit „sparen“ übersetzt, ist bisher leider als Rohrkrepierer verhallt. Bis zum heutigen Tag verfügt der Rat über kein Controllingsystem um die Situation der Gemeinde hinlänglich unterjährig bewerten zu können. Das ist deutlich zu wenig, wenn man im Vorhof zur Haushaltssicherung steht. Wir halten es für zwingend geboten, dass der Kämmerer in den Ratssitzungen unter dem TOP „Mitteilungen der Verwaltung“ den Ratsmitgliedern eine Übersicht zur Verfügung stellt, die es erlaubt, Aussagen zur unterjährigen wirtschaftlichen Situation der Gemeinde treffen zu können.

Sparen ja, aber bitte mit Weitsicht. In Summe betragen die geplanten Investitionen über 10 Mio. Euro. Für 8 Mio. Euro will die Gemeinde Verpflichtungen eingehen dürfen. Das Zinsniveau war noch nie so niedrig, aber die Schulden sind zurückzuzahlen und werden die nachfolgenden Haushalte über viele Jahre belasten. Auch in Zukunft werden wir Investitionen tätigen müssen, die in ihrem Umfang den jährlich vorzunehmenden Abschreibungen entsprechen sollten. Nur so können wir dem generationsübergreifenden Leitgedanken gerecht werden.

Die Investitionsliste enthält Vorhaben, die vor dem Hintergrund der Belastungen durch die Corona-Krise und die negativen Aussichten der Folgejahre sehr kritisch zu hinterfragen sind: Beispielhaft zu nennen sind die Verschönerung der Fußgängerzone oder ein Kauf der Burg. Und wer darauf nicht verzichten will, dem sei positiv formuliert gesagt: Ja, machen, aber bitte mit Fördermitteln – am besten zu 100%.

Weitsicht, das heißt auch Visionen haben, Strategien und Konzepte entwickeln. Eine Burg kaufen ohne Plan, was mit ihr anschließend zu passieren hat, kommt „dem Geld verbrennen“ sehr nahe. Wie soll eine Fußgängerzone verschönert - warum eigentlich „Verschönern“ und nicht „Weiterentwickeln“? – werden, ohne eine ganzheitliche 4 Betrachtung einschließlich der angrenzenden Plätze und der Weiterführung der Fußgängerzone in die Hochstraße?

Spannend ist auch die Frage, wo sehen wir die Burggemeinde in 5, 10 oder 15 Jahren? Zu sagen, die Vision besteht darin, ein privatwirtschaftlich geführtes Hotel, das sich dazu noch städtebaulich umstritten in das Gesamtbild Brüggens einfügt, oder die, der Coronapandemie mit Konsequenz begegnen zu wollen, reicht nicht. Vision meint Strategie, Corona ist operatives Geschäft. Ihr mit aller Konsequenz zu begegnen, wie es die Gemeinde plant, ist richtig und hat in der Tat Vorrang. Sie ersetzt aber keine Strategie für die gesamte Burggemeinde.

Der Gemeinde droht die Überalterung seiner Bevölkerung. Welche Überlegungen gibt es, dem entgegenzuwirken?

Sozial verträglichen Wohnraum mit einem hochwertigen ökologischen Standard für die zu schaffen, die wir in Pandemiezeiten hypen, die wir von Balkonen aus besingen, beklatschen und die wir dann doch nicht ausreichend entlohnen, wäre so eine Überlegung. Den Ansatz dazu sucht man im Haushalt vergebens.

Welche Angebote macht die Gemeinde den Jugendlichen, die in dieser Gemeinde groß werden? Ihnen Kita und Schule zu bieten, reicht nicht, wenn man sich wünscht, dass sie nach der Berufsausbildung zurückkommen mögen. Mobilität durch ÖPNV, der sich nicht dem Nachfragediktat beugt, wäre so ein Angebot. Den Ansatz sucht man im Haushalt vergebens.

Wie wollen wir bei andauernden Dürreperioden in einer überhitzten Gemeinde leben? Nur in Beton zu denken, reicht nicht. Was ist mit Bäumen, die den Namen auch verdienen, Parks, die zum Verweilen einladen und generationenübergreifenden Spielplätzen? Den Ansatz sucht man vergebens.

An welcher Stelle im Haushalt, Herr Bürgermeister, wird Ihre Handschrift sichtbar? Wo entwickeln Sie die Vision eines Nachhaltigkeitsgedankens? Wo greift die Wertschöpfung? Und schlussendlich, welches Erbe soll Ihre Nachfolgerin oder Ihr Nachfolger 2025 vorfinden?

Vor diesem Hintergrund werden wir dem vorliegenden Entwurf unsere Zustimmung versagen: Er ist nicht der Zukunft zugewandt, fantasielos und bildet nur ein „weiter so“ ab. Er setzt insbesondere bei den Investitionen vor dem Hintergrund der Corona-Anforderungen die falschen Schwerpunkte und Prioritäten. Wollen wir eine weitestgehend selbstbestimmte Burggemeinde auch in Zukunft noch haben, müssen wir heute bereit sein, Gemeinde und Kommune komplett neu zu denken Das gilt auch - oder besser - gerade für den Haushalt. Im Moment fürchten wir, dass der vorliegende Entwurf uns unweigerlich in die Haushaltssicherung führen wird. Und – ich wiederhole mich – genau da wollen wir nicht hin

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