Viersen Böller in der Silvesternacht

Viersen · Wann darf in der Silvesternacht geknallt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Rheinische Post in der gestrigen Ausgabe.

Die vom Viersener Feuerwehrchef Frank Kersbaum gemachte Zeitangabe — zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 7 Uhr am Neujahrsmorgen — trifft nicht ganz zu. Nach Paragraf 23, Absatz zwei der ersten Verordnung des Sprengstoffgesetzes darf an den beiden betreffenden Tagen durchgängig mit pyrotechnischen Artikeln umgegangen werden.

Allerdings spielt auch das Landesimmissionsgesetz eine Rolle und das wird von Kommune zu Kommune unterschiedlich berücksichtigt. Das städtische Ortsrecht in Viersen sagt hierzu aber nichts aus, so dass in Viersen an beiden Tagen ohne zeitliche Beschränkung geböllert werden kann. Nichtsdestotrotz gibt es noch das Wörtchen "Rücksichtnahme" und an das sollten pyrotechnisch begeisterte Bürger auch denken.

(tref)
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