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Schwalmtal Blutbad von Amern: Revision zurückgewiesen

Schwalmtal · Das Urteil gegen Hans P., der am 18. August 2009 im Haus seiner Tochter in Amern drei Menschen erschossen hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Rentners zurückgewiesen.

Das bestätigte auf Nachfrage Presse-Staatsanwalt Peter Aldenhoff vom Landgericht Mönchengladbach. Es seien keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennbar, heißt es in der Begründung der Karlsruher Richter. Damit bleibt es bei dem Urteil, das im April in Mönchengladbach gefallen war: 15 Jahre Haft und dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Der Bundesgerichtshof ist die letzte Instanz in Deutschland.

(RP)
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