Berufungsprozess in Mönchengladbach „Luca mochte ihn nicht wirklich als Vater“

Mönchengladbach/Viersen · Die zweite Verhandlungsrunde im Fall Luca hat begonnen. Der fünf Jahre alte Junge war 2016 getötet worden. Zum Auftakt des Berufungsverfahrens in Mönchengladbach wurde Lucas Mutter gehört.

Die 5. große Strafkammer unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Helmut Hinz soll neu über die Höhe der Gesamtstrafe für Martin S. entscheiden.

Die 5. große Strafkammer unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Helmut Hinz soll neu über die Höhe der Gesamtstrafe für Martin S. entscheiden.

Foto: Nadine Fischer

Martin S. hat nun wieder auf der Anklagebank in Saal 100 des Landgerichts Mönchengladbach Platz genommen - ein Jahr und acht Monate nach seiner Verurteilung wegen der Tötung des kleinen Luca aus Viersen-Dülken. Die 5. große Strafkammer unter Vorsitz des Richters Helmut Hinz soll neu über die Höhe seiner Strafe entscheiden: Bleibt es bei lebenslänglich oder nicht?

Am 13. Juni 2017 war Martin S. wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und Totschlags verurteilt worden. Die 7. große Strafkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass er im Oktober 2016 den fünf Jahre alten Luca in dessen Kinderzimmer getötet hat. Er habe den Jungen zuvor „grausam misshandelt“, sagte damals der Vorsitzende Richter. Zwar sei kein Mordmerkmal erfüllt, in besonders schweren Fällen sei dennoch eine lebenslange Strafe für Totschlag anwendbar, begründete der Richter das Urteil. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im August 2018 das Urteil im Ausspruch der verhängten lebenslangen Strafe auf und verwies es zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Mönchengladbach zurück. Das Urteil wegen Totschlags bleibt rechtskräftig, die Kammer muss allein über die Höhe der Strafe neu entscheiden.

„Wir beginnen mit dem zweiten Anlauf“, sagte Richter Hinz zum Auftakt am Mittwochmorgen – insgesamt sind vier Verhandlungstage angesetzt. Am ersten Tag wurde die Mutter des getöteten Luca und damalige Lebensgefährtin von Martin S. als Zeugin gehört. Sie war zur Tatzeit auch in der gemeinsamen Wohnung in Dülken, auch sie war im Juni 2017 verurteilt worden: zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung. Sie sitzt ihre Strafe derzeit in der Justizvollzugsanstalt Willich ab. Auf viele Fragen des Richters, der Anwälte und des Gutachters zur Sache antwortete die 26-Jährige nur vage. „Ich weiß es nicht mehr so genau“, sagte sie oft, „ich muss ehrlich zugeben, dass ich viel verdrängt habe“. Sie wolle mit Martin S. endlich abschließen.

Bilder: 500 Menschen trauern in Dülken um getöteten Luca
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500 Menschen bei Trauermarsch für Luca

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Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen

Luca habe Martin S. gegenüber „schon so eine Anti-Haltung“ gehabt, sagte die Mutter. „Er mochte ihn nicht wirklich als Vater“. Der damalige Lebensgefährte sei stark eifersüchtig auf den Jungen gewesen, auch auf dessen leiblichen Vater. Martin S. sei auch häufiger mal traurig gewesen. Ein Gutachter berichtete, dass dieser im Juni 2015 eine knappe Woche in einer Psychiatrie verbracht habe. Unter anderem sei damals eine schwere depressive Episode bei ihm diagnostiziert worden. Der Gutachter betonte jedoch: „Die depressive Störung hat in Bezug auf die Tat keinerlei Auswirkung.“

Die Verhandlung wird am 19. Februar fortgesetzt.

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