Viersen Bahnhofsvorplatz: länger Parken

Viersen · Die Kurzzeitparkplätze können gegen Entgelt für eine Stunde genutzt werden

 Gegen Gebühr ist ein Halt bis zu einer Stunde möglich.

Gegen Gebühr ist ein Halt bis zu einer Stunde möglich.

Foto: stadt Viersen

Die Stadtverwaltung hat jetzt die Regelung für Kurzzeitparker am Bahnhofsvorplatz geändert: Ab sofort können Autofahrer dort für eine Stunde halten.

Sie folgte damit einem Beschluss im Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss des Rates. Dessen Mitglieder hatten im Juni einem Antrag der Bürgerinitiave Viersen Hamm verabschiedet. Die Bürgerinitiative hatte vorgeschlagen die Parkzeiten auf dem Bahnhofsvorplatz von bisher 15 auf 60 Minuten zu verlängern. Allerdings ist dafür eine Gebühr zu entrichten. Bisher konnten Autofahrer 15 Minuten kostenfrei halten. "Für die längere Standzeit ist die in Viersen übliche Zahlung von zehn Cent je zehn Minuten zu leisten", so Rathaus-Sprecher Frank Schliffke. Wer lediglich eine Viertelstunde halten will, kann laut Schliffke auch weiterhin mit Hilfe der "Brötchentaste" einen kostenlosen Parkschein ziehen.

Für diese Änderung der Parkzeit-Regelung musste die Stadt für die Automaten ein komplett neues Innenleben anschaffen und einbauen. Denn bisher konnten lediglich Scheine für kostenloses Parken ausgegeben worden. "Das hat einige Zeit gedauert", sagt Frank Schliffke. Jetzt ist der Umbau abgeschlossen und die Stadt hat die neue Parkregelung in Kraft gesetzt.

Allgemein müssen Autofahrer in Viersen beachten, dass die Gebührenpflicht rund um die Uhr gilt. Außerdem darf der Bahnhofsvorplatz selbst von privaten Fahrzeugen nicht befahren werden. Dort sind nur Linienbusse und - in begrenztem Umfang - Taxis erlaubt.

Auf der anderen Seite des Bahnhofs, auf dem Parkplatz Brüsseler Allee, gibt es zudem kostenfreie Stellflächen ohne Zeitlimit. Dort stehen auch Behindertenparkplätze direkt neben dem Eingang zur Verfügung, so dass der Weg zu den Gleisen kürzer ist.

(busch-)
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