Kreis Viersen Aus für Betreuungsgeld trifft 2189 Familien

Kreis Viersen · Keine neuen Online-Anträge. Als erste Reaktion auf das Karlsruher Urteil zum Betreuungsgericht hat die Betreuungsgeldstelle - angesiedelt beim Versorgungsamt für Mönchengladbach und den Kreis Viersen - als erstes die entsprechenden Internetseiten aus dem Netz genommen. "Das war eine erste Vorsichtsmaßnahme, denn die Seiten waren mit den Online-Anträgen verlinkt", sagte Rouven Soyka, Sprecher des Kreises Viersen. Gestern Morgen hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt.

Ende Juni erhielten laut Pressestelle des Kreises 2189 Familien im Kreis die von politischen Gegnern geschmähte "Herdprämie", weil sie ihr Kind zu Hause betreuen. Im Mönchengladbach sind 1479 Familien betroffen.

Wie es nun genau weiter geht, konnte Soyka gestern nicht sagen: "Wir richten uns da nach den Weisungen des Landes." Ab sofort würden keine neuen Bescheide herausgegeben, hieß es aus Mönchengladbach.

Voraussichtlich wird das Betreuungsgeld in NRW auslaufen. Anders als in Bayern, das sofort ein Betreuungsgeld auf Landesebene ankündigte, plant NRW, das Betreuungsgeld abzuschaffen.

Die Mittel, die bislang für das Betreuungsgeld zur Verfügung standen, sollten in den weiteren Ausbau und die Verbesserung des Betreuungsangebotes investiert werden, sagte Familienministerin Ute Schäfer (SPD). "Klar ist aber auch, dass für Eltern, die für ihr Kind derzeit Betreuungsgeld beziehen, Vertrauensschutz gelten muss: Das Betreuungsgeld sollte nicht unmittelbar ausgesetzt werden, sondern auslaufen", so Schäfer.

Das Betreuungsgeld wurde im August 2013 eingeführt. Die Betreuungsgeldstelle wurde als Teil des gemeinsamen Versorgungsamtes für Mönchengladbach und den Kreis Viersen eingerichtet. Von dort wurde auch das Elterngeld ausgezahlt. In diesem Jahr gingen 1865 Anträge auf Betreuungsgeld beim Versorgungsamt ein.

Die Karlsruher Richter hatten gestern festgestellt, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehle und das Gesetz für das Betreuungsgeld damit nichtig sei. Eltern konnten für ihre ein- bis zweijährigen Kinder monatlich bis zu 150 Euro Betreuungsgeld beantragen, wenn die Kinder nicht in eine staatlich unterstützte Kita oder Tagespflege gingen.

(RP)
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