Viersen Angeklagter soll seinen Vater bedroht haben

Viersen · Versuchte räuberische Erpressung warf die Staatsanwältin dem Angeklagten (32) zunächst vor dem Schöffengericht vor. Am 1. April 2014 soll sich der Viersener auf den 70-jährigen Vater gestürzt und ihn bedroht haben. Dabei sei der Sohn ausgerastet und habe vom Vater Geld verlangt - für einen Strafbefehl. Hintergrund des Strafbefehls war ebenfalls eine gewalttätige Auseinandersetzung mit dem angeblich immer unfehlbaren Vater. "Meine Import-Export-Firma bringt momentan nichts ein, deshalb auch die Geldforderung", erklärte der 32-Jährige im Gerichtssaal. "Wie ein Lehrer macht mein Vater keine Fehler. Er hat immer Recht", schilderte der Angeklagte den Vater-Sohn-Konflikt. An dem Apriltag habe man sich gegenseitig beleidigt. "Am Ende habe ich den Vater mit Schuhen beworfen. Ich kann nicht ausschließen, dass ich ausgeflippt bin und er sich bedroht gefühlt hat", gestand der 32-Jährige ein.

Nach einem Rechtsgespräch der Verfahrensbeteiligten musste der Vater nicht aussagen. Das Gericht verlas, was der 70-Jährige bei der Polizei ausgesagt hatte. "Er hat mich richtig verprügelt und wollte vor allem Recht haben. Ich habe mich bedroht gefühlt", hatte der Vater erklärt und dabei ergänzt, dass er dem Sohn keine Steine in den Weg legen wolle. Danach beschlossen Staatsanwältin und Gericht, den Angeklagten nur noch wegen des Vergehens der versuchten Nötigung und nicht wegen versuchter Erpressung zu bestrafen.

Am Ende wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Doch der Sohn des immer "unbelehrbaren Vaters" muss die Strafe nicht verbüßen. Sie wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte nahm die Strafe an.

(RP)
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