Viersen Angeklagt wegen Betrugs in Grevenbroich und Bad Berleburg

Bei den Justizbehörden in NRW ist T. St. kein Unbekannter. Bei der Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach waren seit Mitte 2013 ein gutes Dutzend Ermittlungsverfahren anhängig. Die Verfahren wurden jedoch zum großen Teil eingestellt, wie Benjamin Kluck, Sprecher der Staatsanwaltschaft, mitteilte.

Auch das Ermittlungsverfahren, das durch die Anzeige von der Viersenerin Astrid Deuter vom Grefrather Hof aufgenommen wurde, sei eingestellt worden. "Nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung", erläuterte Kluck.

Der Paragraf 154 ist jedoch keine Unschuldserklärung. "Es bedeutet, dass die zu erwartende Strafe aus dem Verfahren angesichts weiterer Verfahren nicht ins Gewicht fallen würde", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Andere Verfahren wurden eingestellt, weil der Sachverhalt nicht nachgewiesen werden konnte.

In zwei anderen Fällen von Betrug stand T. St. im Juli 2016 vor dem Amtsgericht Grevenbroich. Das Urteil - zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung - sei noch nicht rechtskräftig, sagte der Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach, Jan-Philip Schreiber. Der Staatsanwaltschaft genügte das Urteil offenbar nicht, sie legte Berufung ein. Der Angeklagte hatte angekündigt, entlastendes Material vorlegen zu wollen. Der Angeklagte habe nun gebeten, dass man die abgelaufene Frist von vier Wochen verlängere, teilte Schreiber gestern mit.

Ähnlich wie im Kreis Viersen soll T. St. auch im Kreis Siegen-Wittgenstein Immobilienkäufe im großen Stil getätigt haben. Mit ähnlichem Verlauf wie in Viersen. Die Staatsanwaltschaft Siegen bestätigte, dass es seit 6. Mai 2016 eine Anklage wegen Betrugs gibt. Ein Termin für die Hauptverhandlung beim Amtsgericht Bad Berleburg steht laut Staatsanwaltschaft noch nicht fest.

Nach Angaben der "Westfalenpost" soll T. St. im Jahr 2013/2014 wegen Betrugs und Beitragsvorenthaltung eine Haftstrafe in Moers verbüßt haben.

(saja)
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