Schwalmtal Amerner Amokschütze: Drohung im Internet

Schwalmtal · Weil auf einer Internetseite massive Vorwürfe gegen die Verteidiger des wegen Mordes angeklagten Amokschützen aus Amern kursieren, hatte der Präsident des Mönchengladbacher Landgerichts gestern strenge Sicherheitskontrollen angeordnet.

Deshalb mussten zu Beginn des Schwurgerichtsprozesses um das Blutbad von Amern auch Rechtsanwälte sowie Medienvertreter den Justizwachtmeistern ihre Taschen vorzeigen.

Allein der Rentner (72) auf der Anklagebank, dem der Staatsanwalt dreifachen heimtückischen Mord sowie einen Mordversuch vorwirft, reagierte gelassen und unterhielt sich mit seinen Pflichtverteidigern Michael Rost und Siegmund Benecken. Der Betreiber der Internetseite soll behauptet haben, der 72-Jährige habe sich von seinen Anwälten abgewendet. Dafür gab es gestern auch nicht den kleinsten Hinweis.

Der Mordprozess, der gestern so ungewöhnlich begann, fiel außerdem durch den seltsamen Auftritt eines Zuschauers auf. Der Mann, der der Internetbetreiber sein soll, weigerte sich aufzustehen, als die Richter den Saal betraten. Wegen eines Hexenschusses müsse er sitzen bleiben, reagierte der Zuschauer auf die Aufforderung des Schwurgerichts-Vorsitzenden Lothar Beckers. Der Mann mit dem angeblichen Hexenschuss blieb hartnäckig und sagte "Nein". Beckers verwies ihn aus dem Schwurgerichtssaal. Plötzlich konnte der Zuschauer aufstehen und mit schnellen Schritten den Raum verlassen.

Danach schilderte ein Düsseldorfer Rechtsmediziner die Ergebnisse der Obduktion eines der Mordopfer des Angeklagten. Dabei bestätigte sich, dass der 72-Jährige am 18. August 2009 im Haus seiner Tochter anlässlich einer Grundstücksbesichtigung ohne Vorwarnung und pausenlos auf zwei Rechtsanwälte und zwei Sachverständige geschossen hat. Nur ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung hatte überlebt. Der Nettetaler Anwalt, von dessen Obduktion gestern die Rede war, wurde von vier Schüssen des Amoktäters getroffen. "Der Mann hatte keine Überlebenschance, er starb am hohen Blutverlust", so der rechtsmedizinische Gutachter.

In der kommenden Woche will die Tochter des Angeklagten zu dem familiären Hintergrund der furchtbaren Tat aussagen, anschließend sollen die Sachverständigen zu Wort kommen. Wann die Kammer ein Urteil sprechen wird, ist noch offen.

(RP)
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