Brüggen Am Deichweg bleiben Lücken

Brüggen · Die Außenbereichssatzung für einige Grundstücke soll aufgehoben werden. Sie liegen im Landschaftsschutzgebiet, dort darf nicht gebaut werden

Die Gemeinde Brüggen hat 2003 für einen Teil der Grundstücke am Deichweg eine Außenbereichssatzung erlassen. Sie umfasst die Häuser, die ab der Einmündung in die Straße In den Benden auf der rechten Deichweg-Seite liegen sowie die Häuser auf der gegenüberliegenden Seite, bis zum Ende der Bebauung dort. Die Häuser stehen in diesem Bereich nicht dicht an dicht - dazwischen gibt es einige freie Grundstücke.

Wer die Außenbereichssatzung liest, wird glauben, dass er auf einem dieser Grundstücke bauen dürfte, denn in der Satzung stehen Vorgaben. Da heißt es beispielsweise, dass nur Einzelhäuser mit maximal zwei Wohnungen zulässig sind, oder dass der Vorgarten nicht eingefriedet werden darf. Der Haken: Eine Baugenehmigung wird es trotzdem nicht geben - aus Landschaftsschutzgründen.

Das war schon klar, als die Satzung erlassen wurde. Damals hatte die Untere Landschaftsschutzbehörde beim Kreis Viersen die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Grundstücke, um die es geht, innerhalb des im Landschaftsplan "Elmpter Wald" ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet liegen und wichtiger Teil der Schwalmniederung sind. Außerdem grenzt ein FFH-Gebiet (Flora Fauna Habitat) an. Eine landschaftsschutzrechtliche Befreiung, die für einen Neubau dort erteilt werden müsste, konnte der Kreis daher nicht in Aussicht stellen. Trotzdem beschloss der Rat die Außenbereichssatzung. Die Hoffnung, die die Gemeinde daran knüpfte: eine "angemessene, aber maßvolle bauliche Entwicklung in Form einer Lückenschließung".

Derzeit stellt der Kreis den Landschaftsplan "Grenzland Schwalm" auf. Er soll den alten Plan "Elmpter Wald" ersetzen. Der Kreis hatte der Gemeinde geraten, die Außenbereichssatzung aufzuheben. Dem stimmte der Bauausschuss einstimmig zu, Helmut Stoffers (FDP) enthielt sich. Die Verwaltung erarbeitet jetzt die Aufhebungssatzung.

(biro)
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