Viersen Stadt will Alkoholverbotszonen beibehalten

Viersen · Vorerst bis Ende 2020 soll in drei Grünanlagen in Alt-Viersen das Alkoholverbot weiter gelten. Denn die Stadtverwaltung ist sicher: Wird es aufgehoben, findet dort die mittlerweile gesplittete Trinkerszene wieder zusammen.

 Im Lyzeumsgarten, dem Staudengarten und in Teilen des Casinogartens weisen Schilder auf das Alkoholverbot hin. 

Im Lyzeumsgarten, dem Staudengarten und in Teilen des Casinogartens weisen Schilder auf das Alkoholverbot hin. 

Foto: Jana Bauch (jaba)

Im Lyzeumsgarten, im Staudengarten und Bereichen des Casinogartens gilt teilweise schon seit fast zwei Jahren: Alkohol verboten. Das Alkoholverbot, das die Stadt für die Bereiche in Alt-Viersen verhängt hat, war eigentlich bis zum 31. Dezember befristet. Jetzt kündigt Christian Canzler, Dezernent für Ordnung und Sicherheit, an, dass die Verbotszonen zunächst bis Ende 2020 bestehen bleiben sollen. Denn die Verwaltung zieht nach knapp zwei Jahren „ein durchweg positives Fazit“. Canzler erläutert in der Vorlage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Straßenverkehr: „Die Einsätze der Sicherheitsbehörden – Polizei und Ordnungsamt – wegen alkoholbedingter Störungen der Allgemeinheit sind signifikant rückläufig, und auch die zuvor geäußerten Befürchtungen, dass durch die Verbotszonen lediglich eine Verlagerung der Szene erfolge, haben sich nicht bewahrheitet.“

In der Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses am Donnerstag, 12. Dezember, 18 Uhr im Forum am Rathausmarkt, befassen sich die Mitglieder mit den Alkoholverbotszonen. Beschlossen werden soll allerdings nichts: Die Verwaltung informiert lediglich darüber, wie sich das Verbot ausgewirkt hat. Darüber hinaus gibt sie einen Ausblick: Eine Ausweitung der Zonen sei nicht vertretbar und solle nicht erfolgen, erläutert Canzler etwa.

Die Stadtverwaltung hat festgestellt, dass sich nach Einrichtung der Alkoholverbotszonen „die ehemalige Trinkerszene in kleinere Grüppchen aufgespalten“ hat, berichtet Canzler. Die Grüppchen seien zwar immer noch im Stadtgebiet zu verzeichnen, aber: „Aufgrund der geringen Personenstärke der einzelnen Gruppen führt dies jedoch im Regelfall nicht zu übermäßigen Belästigungen der Allgemeinheit.“ Was die Stadtverwaltung außerdem festgestellt hat: Bewohner des angrenzenden Seniorenheimes können wieder den Lyzeumsgarten nutzen, Kinder nahezu ungestört auf dem Spielplatz im Casinogarten toben. Trinkgelage unmittelbar hinter der Spielfläche seien nur noch in Einzelfällen zu verzeichnen, informiert Canzler. „In derartigen Fällen greift der Kommunale Ordnungsdienst, je nach Anzahl der Störer, auch mit einer personenmäßig verstärkten Streife durch und verteilt unter anderem Platzverweise.“

Als „erhebliche Belästigung der Allgemeinheit“ benennt Canzler das, was sich vor Einführung der Alkoholverbotszonen in den Grünanlagen abspielte. So wurden die Parks für nicht wenige Viersener zum Angstraum, den sie lieber meiden wollten. Doch auch, wenn die Verwaltung jetzt ein durchweg positives Fazit zieht, mahnt Canzler auch: „Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass sich bei einem Verzicht auf die bestehenden Alkoholverbotszonen die nunmehr gesplittete Szene unmittelbar wieder in ihren ursprünglichen Versammlungsbereichen bewegen wird.“ Und um das zu vermeiden, soll das Verbot nun bis mindestens Ende 2020 bestehen bleiben.

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