Denkmalschutz in Viersen „Der Sachstand ist unverändert“

Dülken · An der unter Denkmalschutz stehenden früheren Flachs-Zwirnerei in Dülken gaukelt nach wie vor eine Fototapete ein nicht vorhandenes Mauerwerk vor.

 Sieht aus wie zugemauert, ist aber eine Fototapete: an dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude hat sich seit vergangenem Jahr nichts getan.

Sieht aus wie zugemauert, ist aber eine Fototapete: an dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude hat sich seit vergangenem Jahr nichts getan.

Foto: Berger

Als Michael Berger Anfang 2020 feststellte, dass mehrere Fensteröffnungen einer Mauer in der ehemaligen Gerhard Mevissensche Flachs-Zwirnerei und Spinnerei, die zwischen Venloer Straße, Westwall und Westgraben in Dülken liegt, geöffnet wurden, wandte er sich an die Bauaufsicht der Stadt Viersen. Zum einem betrifft es eine Brandschutzmauer, die per se keine Öffnungen haben darf, zum anderen handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, an dem nicht ohne weiteres Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Ihm wurde von Seiten der Bauaufsicht schriftlich zugesichert, dass man sich um die gemachte Meldung kümmere und die Eigentümerin schriftlich aufgefordert habe, die Öffnungen innerhalb von sechs Wochen ordnungsgemäß zu schließen.

Doch es passierte nichts. Nach sechs Wochen wandte sich Berger erneut an den Fachbereich und schickte als Beweis ein aktuell aufgenommenes Foto mit, das die Giebelwand mit ihren geöffneten Fensteröffnungen zeigte. Am 27. April 2020 hieß es von städtischer Seite, dass man ein entsprechendes ordnungsbehördliches Verfahren gegen die Eigentümerin eingeleitet habe. Darauf geschah nichts mehr. Als unsere Redaktion bei der Stadt Viersen nachfragte, wurden die Öffnungen verschlossen – auf den ersten Blick mit Ziegelsteinen. Der Schein aber trog: In die Fenster waren Platten mit Fototapeten, die eine Mauer zeigen, eingebracht worden. Die darüber informierte Stadt Viersen teilte mit, dass sie dem nachgehen wolle. Geändert hat sich aber nichts.

Auf Anfrage teilte die Stadt nun mit: „Der Sachstand ist unverändert. Die Fensteröffnungen müssen aus denkmalschützerischer Sicht wieder zugemauert werden.“ Aber: Bislang sei nicht über die künftige Nutzung der Halle entschieden. Aktuell werde die Halle gar nicht genutzt, so der Stadt-Sprecher. „Im Zuge einer möglichen künftigen Entscheidung über die zukünftige Nutzung könnte es Änderungen an den Anforderungen geben. Diese wären dann im Zuge eines eventuellen Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.“

Aktuell seien die Fensteröffnungen von innen mit Platten verschlossen. „Es handelt sich dabei nicht um einfache Gipskartonplatten, sondern um spezielle Platten, die die Anforderungen an den Brandschutz erfüllen.“ Die Dekoration mit einer „Mauerwerks-Tapete“ diene allein dem optischen Eindruck. Für Berger ist dies alles unverständlich. Er sagt: „Es liegen klare Vorgaben vor, an die sich die Eigentümerin aber anscheinend nicht halten muss und die auch nicht durch die Bauaufsicht eingefordert werden.“

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