Corona im Kreis Viersen Ab Mittwoch gilt 3G in Bussen – aber wie wird’s kontrolliert?

Kreis Viersen · Nur noch geimpft, genesen oder frisch getestet darf man ab Mittwoch in Busse und Bahnen – so sieht es das Infektionsschutzgesetz vor. Wer kein Zertifikat vorweisen kann, muss 150 Euro zahlen. Aber wer kontrolliert das im Kreis Viersen?

 „Perspektivisch werden wir unser Personal für die Kontrollen aufstocken“, erklärte eine Sprecherin der NEW mobil und aktiv.

„Perspektivisch werden wir unser Personal für die Kontrollen aufstocken“, erklärte eine Sprecherin der NEW mobil und aktiv.

Foto: Heribert Brinkmann

Für die Kontrollen sind die Verkehrsbetriebe zuständig. Doch die Unternehmen sehen ihre plötzliche Zusatz-Pflicht kritisch. „Ich kann das meinen Fahrern nicht zumuten, die Impfausweise oder Testnachweise zu kontrollieren“, sagt Elmar von der Forst, Geschäftsführer der Kraftverkehr Schwalmtal GmbH & Co.KG, die im Kreis Viersen zahlreiche Buslinien betreibt. „Für die Kontrollen bräuchte man zusätzliches Personal – und das ist so kurzfristig nicht zu bekommen.“ Der Gesetzgeber habe zwar Gutes im Sinn gehabt, so von der Forst, es sich aber zu leicht gemacht, indem er die Verantwortung den Verkehrsunternehmen aufgebürdet habe.

Auch das Unternehmens NEW mobil und aktiv sieht bei den Kontrollen ein Pesonalproblem. „Perspektivisch werden wir unser Personal aufstocken“, erklärte sie. Und wie wird die 3G-Regelung in den Bussen der NEW überprüft? „Wir werden die Kontrollen analog zur Maskenkontrolle in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden stichprobenartig überprüfen“, so die Sprecherin. Eine flächendeckende Kontrolle sei „aufgrund der Vielzahl der Haltestellen und dem häufigen Fahrgastwechsel kaum zu realisieren“.

Dass es durch die stichprobenartigen Kontrollen zu Verspätungen kommen wird, davon geht die NEW nicht aus. „Die Kontrollen werden schwerpunktmäßig in den Bussen stattfinden und die Fahrt nicht behindern“, so die Sprecherin.

Auch die Krefelder Stadtwerke-Tochter SWK mobil, die einzelne Buslinien im Kreis Viersen betreibt, setzt bei 3G auf die Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden und lediglich eine stichprobenartige Kontrolle.

Der Nachweis soll durch Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises erfolgen. Der vorzulegende Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, ein Selbsttest reicht nicht aus. Ungeimpfte, die etwa zum Frühdienst wollen, müssen sich also wohl schon am Vortag testen lassen.

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