Schwalmtal 120-Tonnen-Kran hebt Laster von der K 8

Schwalmtal · Nach einem Unfall zwischen Mackenstein und Naphausen war die Straße stundenlang gesperrt. Der Fahrer des Lastwagens soll schon am Dienstagmorgen einen Unfall bei Unna gehabt haben

 Der manövrierunfähige Lastwagen wurde in der Nacht zu gestern mit einem Kran angehoben. Der Fahrer wurde bei dem Unfall nicht verletzt.

Der manövrierunfähige Lastwagen wurde in der Nacht zu gestern mit einem Kran angehoben. Der Fahrer wurde bei dem Unfall nicht verletzt.

Foto: Ahlen

Fast die ganze Nacht zu gestern hindurch haben Mitarbeiter eines Abschleppunternehmens daran gearbeitet, einen Lkw zu bergen, der am Dienstag um 15.15 Uhr auf der Kreisstraße 8 zwischen Mackenstein und Naphausen verunglückt war. Gegen 4.30 Uhr in der Nacht konnten die Abschlepper Erfolg melden.

Sie hatten geballte Maschinenkraft genutzt: Ein 120-Tonnen-Kran musste den Sattelzug, der nach Polizeiangaben mutmaßlich geringfügig überladen war, also mehr als die zulässigen 40 Tonnen auf die Waage brachte, anheben. Bei dem Unfall in der Linkskurve in Richtung Schwalmtal hatte der Laster drei Bäume touchiert und sich dabei alle drei hinteren Achsen herausgerissen, deshalb war das Fahrzeug manövrierunfähig. Schließlich landete der Lastwagen auf dem Seitenstreifen, die Straße war für die Bergung stundenlang gesperrt.

Bei den Ermittlungen der Polizei stellte sich heraus, dass der 24-jährige Fahrer aus Thüringen, der bei dem Unfall nicht verletzt wurde, am Dienstagmorgen bereits einen anderen Unfall verursacht haben soll: Er war auf der A 44 bei Unna mit der linken Seite in eine Leitplanke geraten, hatte auf dem nächsten Parkplatz sein Fahrzeug überprüft, aber nicht die Polizei gerufen. Deshalb bekam er noch eine Anzeige wegen Unfallflucht. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Zur Unfallursache in Schwalmtal machte er widersprüchliche Angaben - die Rede war von einem anderen bremsenden Auto und von Sekundenschlaf.

Die Bergung wurde gewichtsmäßig dadurch erschwert, dass die Ladung in dem Silotank Fleisch- und Knochenmehl der Kategorie 1 war. Die Kategorisierung geht noch auf die Zeiten des BSE-Skandals zurück. Material der Kategorie 1 darf nur zur Verbrennung gebracht werden. Dafür sind nach Angaben eines Sprechers des Kreises Viersen nur spezielle Fahrzeuge zugelassen. Es war also nicht möglich, den Inhalt des Unfallfahrzeugs auf die Schnelle in andere Fahrzeuge umzupumpen.

(hah)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort