Naturschutzbeirat des Kreises Viersen Zwei Windräder im Landschaftschutzgebiet Flöthbach

VORST · In seiner letzten Sitzung Ende November ist der Naturschutzbeirat des Kreises Viersen über die Planung von zwei Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet Flötbach unterrichtet worden. Am 27. Juli wurde beim zuständigen Amt für technischen Umweltschutz und Kreisstraßen beantragt, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Vorst im Landschaftsschutzgebiet Flöthbach zu erteilen.

Blick von der Straße Am Sportplatz auf die ehemalige Schlufftrasse: links und rechts der Trasse noch vor dem Flöthbach sollen zwei Windkraftanlagen in Neue Benden und Vorster Broich errichtet werden.

Blick von der Straße Am Sportplatz auf die ehemalige Schlufftrasse: links und rechts der Trasse noch vor dem Flöthbach sollen zwei Windkraftanlagen in Neue Benden und Vorster Broich errichtet werden.

Foto: Heribert Brinkmann

Bisher, so Dezernent Andreas Budde, handele es sich zunächst um die reine Information über den Antrag zur Errichtung der beiden Windräder. Eine Abstimmung stehe noch nicht an. Die Vorhabenfläche sei im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf als Vorranggebiet für die Windenergienutzung dargestellt. Allerdings stehe eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Tönisvorst noch aus. Das bestätigt auf Nachfrage die Stadtverwaltung. Das Fachamt sei in der Vorbereitung, den Flächennutzungsplan zu ändern. In der Frage der Genehmigung solcher Anlagen ist nicht die Stadt Herr des Verfahrens, sondern der Kreis oder die Bezirksregierung - mit anderen Worten: vor Ort ist man machtlos.

Nach dem Plan aus den Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen sind die geplanten Standorte genau zu sehen. Der Flöthbach ist die Grenze zur Stadt Viersen. Die Windräder sollen nördlich und südlich der ehemaligen Schlufftrasse aufgestellt werden, einmal in Neue Benden direkt am Waldgebiet Rottheide, und dann im Vorster Broich, beide auf landwirtschaftlichen Flächen. In einer Leserzuschrift heißt es: „Eine dieser Windkraftanlagen in direkter Nähe zur Rottheide aufzustellen, dem letzten Waldgebiet für Spaziergänge in Tönisvorst, und eine letzte Rückzugsmöglichkeit heimischer Wildtiere, ist aber wirklich vollkommen kontraproduktiv, wenn man Bürgern die Nachhaltigkeit solcher Energiegewinnung schmackhaft machen will.“ Die Windräder bräuchten ja in der Bauphase auch Zuwege für Lastwagen und Kräne..

Immerhin ist eine Vorstellung durch den „Vorhabenträger“ im Naturschutzbeirat zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Der Vorhabenbereich ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf, der zugleich Landschaftsrahmenplan ist, als Vorranggebiet für die Windenergienutzung dargestellt. Die regionalplanerischen Viorranggebiete sind bei der kommunalen Darstellung von Windenergie-Konzentrationszonen im jeweiligen Flächennutzungsplan zu übernehmen. Dies gebiet die im Baugesetzbuch festgelegte Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung. Demzufolge, so die Ausführung des Amtes für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen, sei zu erwarten, „dass die Stadt Tönisvorst alsbald den Vorhabenbereich in ihrem Flächennutzungsplan als Konzentrationszone für Windenergieanlagen darstellt.“ Bisher sind dort noch keine Windräder aufgestellt.

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