Windräder Kreis betont Zustimmung aus Tönisvorst

Tönisvorst/Viersen · Thema Windräder: Im Kreisplanungsausschuss erhielt Bürgermeister Goßen den „schwarzen Peter“ zurück.

 Die Zuschauerränge im Viersener Kreis-Forum waren bei der Sondersitzung des Planungsausschusses zum Thema Windräder in Vorst gut gefüllt.

Die Zuschauerränge im Viersener Kreis-Forum waren bei der Sondersitzung des Planungsausschusses zum Thema Windräder in Vorst gut gefüllt.

Foto: Heribert Brinkmann

„Windenergieanlagen Tönisvorst – Stand des Verfahrens“: So waren die Ausführungen von Andreas Budde, Kreisdezernent für Bauen und Umwelt, überschrieben. Der Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt des Kreistages war am Donnerstag im Viersener Forum zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Einziger Tagesordnungspunkt: die Vorster Windräder, der Protest der Bürger dagegen und die vom Tönisvorster Stadtrat beschlossenen drei Klagen. Rund 80 Gegner der beiden im Vorster Landschaftsschutzgebiet genehmigten Windräder waren ins Forum gekommen und besetzten die oberen Zuschauerränge. Eigentlich ist eine Fragestunde bei einem Planungsausschuss nicht vorgesehen. Kreisdezernent Budde und Ausschussvorsitzender Hans Joachim Kremser (SPD) hatten sich vorher abgestimmt. Durch eine Unterbrechung der Sitzung wurde eine Fragerunde ermöglicht.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Jetzt müssen die Gerichte entscheiden. Der Kreis hat die beantragten Windräder genehmigt und beruft sich dabei nicht nur auf Recht und Gesetz, sondern ausdrück­lich auch auf das erklärte Einverständnis von Bürgermeister Thomas Goßen. Dies sei auch nicht durch Druck vom Kreis erfolgt. In Tönisvorst hatte Thomas Goßen immer betont, keine andere „Wahl“ gehabt zu haben. Die Einverständniserklärung sei eine Formalie, die ohne ihn der Kreis sowieso übernommen hätte. Die Bürger der Initiative aus Vorst und Süchteln sehen in der fehlenden öffentlichen Beteiligung ein bewusstes Täuschungsmanöver. In der – von allen Beteiligten betonten – schwierigen juristischen Gemengelage liegt jetzt das letzte Wort bei den Richtern. Die Juristen entscheiden, weil sich Politiker widersprechen.

Kreisdezernent Andreas Budde erinnerte anfangs an die politischen Ziele der Bundesregierung. Ein fundamentaler Baustein zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens sei die nationale Energiewende. Bis 2050 wolle Berlin den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 80 Prozent steigern und laut Klimaschutzplan 2050 den Ausstoß von Treibhausgasen um 55 Prozent reduzieren. Die Kohlekommission empfehle, bis 2038 alle Kohlekraftwerke abzuschalten. An der Stromerzeugung in Deutschland haben die erneuerbaren Energien einen Anteil von 33,3 Prozent – zum Vergleich: Braunkohle 22,5 Prozent, Steinkohle 14,1 Prozent, Erdgas 13,2 Prozent und Atom 11,7 Prozent. Bei der erneuerbaren Energie hätte die Windkraft mit 16,3 Prozent den größten Anteil.

Die Genehmigung der zwei Windräder in Vorst ist die jüngste, aber nicht die einzige. Seit 2008 hat der Kreis zwölf Genehmigungsverfahren für insgesamt 26 Windenergieanlagen abgeschlossen (genehmigt wurden vier Anlagen für Kempen, jeweils zwei für Willich und Tönisvorst, eine für Grefrath). Wichtig war dem Kreis der Hinweis, dass nach der Bundesimmissionsschutzverordnung das vereinfachte Verfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsehe. Der Windenergieerlass empfiehlt zwar eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung, kann sie aber nicht erzwingen. Im konkreten Fall hat der Kreis dem Investor empfohlen, die Öffentlichkeit zu beteiligen, der Antragsteller habe dies aber abgelehnt (auf Nachfrage bestätigt SL Windenergie diesen Vorgang, bleibt aber weiterhin bei seinem Vorhaben, in der zweiten Mai-Hälfte eine Info-Messe in Vorst zu veranstalten).

Überraschend war in Buddes Vortrag der Hinweis, dass die Naturschutzverbände Bund, Nabu und LNU am 5. Oktober 2018 über das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW am Genehmigungsverfahren beteiligt gewesen seien, aber keine Stellungnahme abgegeben haben sollen. Zum gemeindlichen Einvernehmen: „Über ein Vorhaben kann nur im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden werden.“ Das diene der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit. Die Erklärung von Bürgermeister Thomas Goßen sei für den Kreis eine „elementare Grundlage für unsere Genehmigung“ gewesen.

Die Zuhörer, die im Anschluss zu Wort kamen, waren gut vorbereitet. In den Antworten ging es immer wieder um juristische Details und letztendlich um die Erkenntnis, dass Bundesgesetze vorgingen. Immer wieder ging es um den Unterschied von Planungsrecht und Genehmigungsverfahren. Viele Gegner setzen ihre Hoffnung auf die aktuellen Pläne der Landesregierung, den Abstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung auf 1500 Meter zu vergrößern. Planungsdezernent Budde machte die ernüchternde Warnung, der Vorrang für Windenergie bedeute, dass dann überall im Außenbereich Windräder gebaut werden könnten.

In der Diskussion im Planungsausschuss blieben die beiden Mitglieder im Regionalrat, Nanette Amfaldern (CDU) und Bernd Bedronka (SPD), unverbindlich. Amfaldern konnte kein Fehlverhalten des Kreises erkennen. Erst Einverständniserklärung und dann Klage – da steht Tönisvorst für viele nicht gut da.

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