Bürgermeister wehrt sich gegen Kritik Goßen: Windräder in Vorst sind politisch nicht zu verhindern

Tönisvorst · Bürgermeister Thomas Goßen erklärt, dass er nur nach Recht und Gesetz seine Zustimmung gegeben habe und nicht anders habe handeln können. Genehmigungsbehörde sei der Kreis.

Bürgermeister Thomas Goßen

Bürgermeister Thomas Goßen

Foto: Heribert Brinkmann

Vor fünf Jahren, 2014, gab es schon einmal den Plan, Windräder in Vorst an der Stadtgrenze zu Süchteln und in Kehn aufzustellen. Aus den Plänen wurde nichts, weil sich die Grundstückseigentümer vor allem in Kehn nicht bereit erklärten, Teile ihrer Grundstücke abzugeben oder zu verpachten. Das ist heute anders. Drei Vorster sind sich mit SL-Windenergie handelseinig geworden. Erst dadurch wird das Errichten von Windenergieanlagen überhaupt möglich.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwochabend wollte Bürgermeister Thomas Goßen zum Thema Windräder Stellung beziehen. Zur selben Zeit kam auch der Stammtisch der Windrad-Gegner zusammen. Bereits am Mittag nahm sich Bürgermeister Thomas Goßen Zeit, seine Sicht auf das Verfahren zu erklären. Bisher gab es in Tönisvorst Konsens darüber, keine weiteren Windenergieanlagen zu befürworten. Aber egal, welcher Meinung er oder auch der Stadtrat sei, entscheiden musste Bürgermeister Goßen nach dem Baugesetzbuch, § 35 Bauen im Außenbereich. Und danach müssten die Windräder genehmigt werden. Der Bürgermeister darf eine eigene Meinung haben, die aber für die Entscheidung ohne Relevanz sei. Der Kreis ist Genehmigungsbehörde und hätte eine Ablehnung aus Tönisvorst „ersetzt“.

Anders als die Strom- und Gasvorhaben von Amprion und Zeelink mit ihren Dialogmärkten und der Beteiligung der Öffentlichkeit, unterliegen Windenergieanlagen nach den Bundesgesetzen nur einer emissionsrechtlichen Genehmigung. Und da es sich bei zwei Anlagen um ein vereinfachtes Verfahren handelt, bleibe die Beteiligung der Öffentlichkeit außen vor.

Der Antrag wurde im Juli 2018 gestellt, der Kreis Viersen als zuständige Genehmigungsbehörde hat die Stadt Tönisvorst am 1. August informiert und aufgefordert, das Einvernehmen zu erklären. Der Bürgermeister war da gerade wieder aus seinem Urlaub zurück. Der Gesetzgeber sieht eine Zwei-Monatsfrist vor. Goßen führte ein Fachgespräch mit dem Kreis und hat dann einen namhaften und bundesweit tätigen Fachanwalt eingeschaltet. Goßen erklärt weiter, dass er die Politik am 5. September im Umweltausschuss und am 11. September im Planungsausschuss jeweils in nicht öffentlicher Sitzung informiert habe. Die Stellungnahme der Stadt sei dann am 12. Oktober fristgerecht an den Kreis geschickt worden. Vom Kreis wiederum hat Bürgermeister Goßen erst jetzt am 21. Februar um 14.27 Uhr erfahren, dass die Genehmigung erteilt sei.

Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an den Regionalplan sei nicht entscheidend, sie könne nur die Fakten nachvollziehen. Selbst ein ablehnender Beschluss im Stadtrat hätte nicht zu einer anderen Entscheidung in Sachen Windrädern geführt.

Bürgermeister Goßen erinnert aber auch daran, dass es  vor Jahren einen Antrag gab, an den Reckenhöfen Richtung Oedt zwei 140 Meter hohe Windräder aufzustellen. Dagegen gab es massiven Widerstand. Im Rat wurde dann eine Satzung beschlossen, die Windräder auf eine Höhe von 100 Metern begrenzen sollte. Damit wurde der Antrag abgelehnt. Der Betreiber, ein anderer als im aktuellen Fall, klagte vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht. Die Stadt musste eine siebenstellige Summe als Schadenersatz zahlen, übernommen hat sie die Haftpflichtversicherung.

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