NRW-Landesverordnung Heiraten werden in der Corona-Krise ausgesetzt

Tönisvorst · Wegen des Kontaktverbots finden zunächst bis 19. April keine Trauungen statt. In Tönisvorst sind bislang acht Paare betroffen.

 Das Trauzimmer im St. Töniser Rathaus wird derzeit nicht gebraucht.

Das Trauzimmer im St. Töniser Rathaus wird derzeit nicht gebraucht.

Foto: Emily Senf

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben auch Auswirkungen auf Heiratswillige. Aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes hat die Standesamtsaufsicht des Kreises Viersen verfügt, dass Eheschließungen auszusetzen sind. Zunächst gilt dies wie andere einzelne Bestimmungen bis zum 19. April. In der Stadt Tönisvorst sind davon acht Brautpaare betroffen, die nun auf einen neuen Termin warten.

Bisher waren für das Jahr 2020 in der Apfelstadt rund 100 Trauungen angesetzt (Stand: 1. April), 16 haben bereits stattgefunden. Seit dem 23. März werden die Eheschließungen nun ausgesetzt. Die betroffenen Paare wurden darüber laut Angaben des Standesamts Tönisvorst telefonisch und schriftlich informiert. Neue Termine seien für sie noch nicht gefunden worden – denn zurzeit könne nicht vorausgesagt werden, wann wieder großzügigere Regelungen gelten, heißt es vom Standesamt. Im vergangenen Jahr gaben sich in Tönisvorst insgesamt 184 Paare das Ja-Wort.

Ausgenommen von der Verordnung sind besondere Situationen, wie etwa Nottrauungen im Krankenhaus, wenn einer der Partner oder beide schwer krank sind. Man entscheide nach pflichtgemäßem Ermessen, teilt das Tönisvorster Standesamt mit. Bislang habe es solch einen Fall noch nicht gegeben, aber falls doch, müssten Schutzvorkehrungen eingehalten werden. Es dürfen keine Gäste anwesend sein, weder im noch vor dem Trauraum. Um den Aufenthalt von mehr als zwei Personen im Raum möglichst kurz zu halten, würde der Standesbeamte auf eine Rede verzichten. Jeder müsste einen eigenen Stift zum Unterschreiben mitbringen und vor Betreten des Rathauses schriftlich erklären, dass er weder Krankheitssymptome hat noch aus einem Risikogebiet kommt oder Kontakt zu einer infektionsverdächtigen Person hatte.

Ob für die Paare, die verschieben müssen, erneute Gebühren anfallen, hängt von dem neuen Termin ihrer Trauung ab. Denn die notwendige Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig; nicht in allen Fällen werde diese Frist ablaufen, heißt es vom Standesamt. Für derartige Entscheidungen in Tönisvorst werde es eine bürgerfreundliche Regelung geben; das Gebührengesetz lasse die Gebührenermäßigung beziehungsweise den -erlass „aus Billigkeitsgründen“ zu.

Zwei Paare, deren Trauungen kurz nach dem 19. April hätten stattfinden sollen, haben diese von sich aus sicherheitshalber verschoben. „Alle anderen warten aufgrund unserer Empfehlung die neuen Regelungen ab“, teilt das Standesamt mit.

(emy)
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