Tönisvorst Tönisvorst sorgt sich um Entwicklungschancen

Tönisvorst · Bedenken gegen den Entwurf des Regionalplans Düsseldorf (RPD) hat die Stadt Tönisvorst: sowohl was die Reserveflächen für den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) angeht, als auch was die Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) betrifft. Denn die Stadt würde die Flächen gegebenenfalls gerne tauschen wollen - was aber nach dem Entwurf des RPD jeweils zu einem Verlust von 19 Hektar führen würde. Die Stadt sieht hier ihre Entwicklungschancen gefährdet - all das steht in einer Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des RPD, die dem Planungsausschuss heute, 28. Juni, vorgelegt wird. Neben vielen weiteren Punkten, wozu zwei Bürgeranträge und zwei Bebauungspläne sowie das Einzelhandelskonzept (EHK) gehören. Der Planungsausschuss tagt ab 18 Uhr- dieses Mal allerdings an einem ganz anderen Ort, nämlich der Feuerwache St. Tönis, Schulungsraum, I. Etage, Mühlenstraße 51.

Einer der beiden Bürgeranträge betrifft die baulichen Entwicklungschancen für ein derzeit Hinterlieger-Grundstück. Der Eigentümer würde das Grundstück gerne bebauen - etwas, das der Bebauungsplan auch grundsätzlich vorsieht. Allerdings besteht aktuell keine Möglichkeit, das Grundstück zu erschließen - was der Antragsteller gerne ändern würde.

Der zweite Bürgerantrag betrifft die "Schaltanlage Ginsterweg", der nunmehr im dritten und letzten technischen Ausschuss behandelt wird. Bei den beiden Bebauungsplänen handelt es sich um den Vo-10 "Kempener Straße-Ost", 2. Änderung, im Stadtteil Vorst und den Tö-83 "Vorster Straße/Südring" im Stadtteil St. Tönis. Im Plangebiet des Vo-10 "Kempener Straße-Ost" besteht eine Anlage zum Verarbeiten von Fleisch für die menschliche Ernährung. Um die betrieblich dringend notwendigen Erweiterungen am bestehenden Standort zu realisieren, sei die Änderung des Bebauungsplanes Vo-10 notwendig.

Beim Tö-83 geht es um einen Landmaschinenbetrieb, der für die Reparatur, Instandsetzung sowie die Wartung von Landmaschinen eine Erweiterung des Standortes in der Stadt Tönisvorst benötige. Flächen dafür stünden auf dem vorhandenen Betriebsgelände im Gewerbegebiet Tempelshof nicht mehr zur Verfügung. Mit der Fläche an der Einmündung der Vorster Straße in den Sudring (L 475) existiere allerdings eine geeignete Erweiterungsfläche in räumlicher Nähe zum Betriebsgelände.

Als abschließender Punkt steht das Einzelhandelskonzept auf der Tagesordnung, das künftig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen ist. Dabei sollen für beide Stadtteile jeweils ein zentraler Versorgungsbereich (ZVB) beschlossen werden. Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche soll dem Schutz der vorhandenen und geplanten geschäftlichen Nutzungen in der Innenstadt dienen. Künftig wären dann nur in diesem ZVB großflächige Einzelhandelsbetriebe - über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche - mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten der "Tönisvorster Liste" zulässig. Dies bedeutet zum Beispiel für den Stadtteil St. Tönis, dass innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches ein zweiter oder auch dritter Vollsortimenter aus Sicht des Einzelhandelskonzeptes zulässig wäre.

(RP)
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