Debatte in Tönisvorst Nutzung der Friedhofskapelle bleibt kostenpflichtig

Tönisvorst · Der Ausschuss für Bauen, Gebäude und Liegenschaften unter Vorsitz von Helge Schwarz befasste sich gleich zweimal mit dem Friedhof. Es ging um die Gebühren und die Beschallung der Kapellen.

 Friedhöfe waren in der politischen Debatte.

Friedhöfe waren in der politischen Debatte.

Foto: dpa/Matthias Schrader

Die Nutzung der Kapellen auf den Tönisvorster Friedhöfen bleibt kostenpflichtig. Das war einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Bauen, Gebäude und Liegenschaften. Ursprünglich hatte die Fraktion UWT 2020 im vergangenen Jahr den Antrag gestellt, die Nutzung der Friedhofskapellen kostenfrei anzubieten. Ab Juli 2022 fallen für die Nutzung der Kapellen zwischen 205 (Vorst) und 219 Euro (St. Tönis) an.

Die Verwaltung riet davon ab, eine kostenfreie Nutzung zu beschließen. Die Kosten für Unterhalt und Energie blieben weiter bestehen und müssten dann auf alle Nutzer umgelegt werden. Das sei aber rechtlich nicht haltbar, weil nicht nur die Stadt, sondern auch die katholische Kirchengemeinde den Friedhof nutze. Damit werde eine Ungleichbehandlung riskiert. Die andere Möglichkeit sei, auf die Gebühr zu verzichten und die Summe aus dem Haushalt zu begleichen – nach den Berechnungen der Verwaltung rund 70.000 Euro.

Angesichts dieser Summe zog die UWT-Fraktion ihren Antrag zurück, wollte den Beschluss für eine weitere kostenpflichtige Nutzung mit dem Zusatz „zum jetzigen Zeitpunkt“ ergänzen. Dieser Wunsch gefiel Alexander Decher (CDU) überhaupt nicht. Die UWT solle zur Realität zurückkommen, ein zusätzliches Zeichen sei nicht notwendig, nur um nach außen zu strahlen. Auch Marcus Thienenkamp (FDP) nannte den Zusatz ein falsches Signal, weil es impliziere, dass sich die schwierige Haushaltslage in absehbarer Zeit ändern könne. „Die Stadt ist seit zehn Jahren finanziell unter Wasser“, so Thienenkamp. Die UWT verwahrte sich gegen Vorwurf, Anträge zu stellen, bloß um zu blenden.

Die Friedhöfe blieben gleich doppelt Thema im Ausschuss. Nach der Gebührenfrage ging es dann um die Frage der Beschallung. Auch dort empfahl die Verwaltung, dies zu verzichten. Dem konnte die Politik folgen. Im Juni 2022 hatte der Ausschuss beschlossen, diese Frage durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Diese hatte alle Bestattungsunternehmen, die in Tönisvorst aktiv sind, kontaktiert. Neun haben eine Rückmeldung gegeben, dass sie mit Handy, Bluetoothbox oder kleinen eigenen Anlagen arbeiten. Grundsätzlich wäre die Anschaffung einer mobilen Beschallungsanlage denkbar, doch die Unterbringung in der meistens unbeheizten Kapelle wäre ein Problem.

Marcus Thienenkamp (FDP) brachte einen anderen Aspekt ein. Seiner Erinnerung nach ging der Antrag auf eine Frage der Schützen zurück. Die Schützen hätten moniert, dass die Außenbeschallung überhaupt nicht funktioniere. Für die Kapelle sei eine Beschallung auf unterstem Level gewährleistet, wie die Umfrage bei den Bestattern ergeben habe. Die Verwaltung will jetzt auch noch die Frage der Außenbeschallung klären.

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