Juristische Auseinandersetzung Tönisvorst geht weiter gegen Windkraftanlagen vor

Tönisvorst · Die Stadtverwaltung will alle Möglichkeiten, ­Rechtsmittel gegen den Bau einzulegen, ausschöpfen.

Die Stadtverwaltung Tönisvorst will die eingeleiteten juristischen Schritte gegen die zwei bereits genehmigten, aber noch nicht errichteten Windkraftanlagen in Vorst weitergehen – auch, wenn nicht in allen Fällen Aussicht auf Erfolg besteht. In der jüngsten Ratssitzung teilte Bürgermeister Thomas Goßen (CDU) den aktuellen Sachstand mit.

Zunächst hatte die Stadt eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sieht ihre Planungshoheit verletzt, weil der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf – gegen das ausdrückliche Votum der Stadt – eine Fläche für Windkraft in Vorst ausgewiesen hat. Aktuell sei nicht absehbar, wann die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof NRW in Münster verhandelt werde.

Zudem hatte die Stadt eine Anfechtungsklage gegen die Genehmigung eingereicht, um etwa Eigentumsrechte geltend zu machen, sowie einen Antrag auf Aussetzung der Genehmigung. Dieser ist jetzt vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Der Ausgang der Verfassungsbeschwerde sei ohne Bedeutung für den Ausgang der städtischen Klage gegen die ausgesprochene Genehmigung. Denn selbst, wenn eine Festlegung dieser Windenergiezone in Vorst unwirksam wäre, würde der Flächennutzungsplan keine Schutzwirkung für Eigentumsfragen entfalten. Die Stadt kann nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster anrufen – was sie tun wird, wie Goßen sagte.

Als dritten juristischen Schritt hatte Tönisvorst ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Nach Auffassung der Stadt ist die Regionalplanfeststellung – also die Ausweisung der Windenergiezone in Vorst im Regionalplan – rechtswidrig. Das OVG Münster ist allerdings der Auffassung, dass die Zulässigkeit fehlt. Grund sei, dass erst seit dem 1. Januar 2018 gegen solche Rechtsvorschriften und Festsetzungen im Regionalplan im Rahmen einer Normenkontrolle vorgegangen werden kann. Der Regionalplan habe aber bereits davor Rechtskraft erlangt.

Damit werde das Normenkontrollverfahren laut OVG erfolglos sein. Die Stadt beabsichtige dennoch, das Verfahren fortzusetzen, berichtete Goßen, der damit den Ratsbeschluss von März umsetzt, der „in Kenntnis der Rechtslage“ getroffen wurde: „Den habe ich zu respektieren.“

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