Tönisvorst Tönisvorst geht in Berufung

Tönisvorst · Die ordentliche Kündigung eines städtischen Ordnungsdienst-Mitarbeiters durch die Stadt Tönisvorst im Jahr 2014 wird morgen, am Mittwoch, 17. Februar, die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in zweiter Instanz überprüfen. Das Arbeitsgericht Krefeld hatte am 18. September 2015 die wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. März 2014 bestätigt. Gegen dieses erstinstanzliche Urteil hatten sowohl der 51-jährige Beschäftigte als auch die Stadt Tönisvorst die Berufung schriftlich eingelegt. Die Stadt Tönisvorst begründete ihre Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit mehreren arbeitsrechtlichen Verstößen.

Das Arbeitsgericht Krefeld hatte es nach Vernehmung mehrerer Zeugen als erwiesen erachtet, dass der Mitarbeiter in mehreren Imbissstuben Mahlzeiten zu einem verbilligten Preis entgegengenommen hatte. Außerdem habe er in seiner Wohnung oder bei einem Kollegen außerhalb der regulären Arbeitspausen zusätzliche Pausen gemacht. Somit bestätigte das Arbeitsgericht mit seinem Urteil (2 Ca 1992/13) die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung zum 31. März 2014.

(qpr)
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