Tönisvorst Tödlicher Unfall: Freiheitsstrafe auf Bewährung

Tönisvorst · / KEMPEN (hb) Der Lkw-Fahrer, der den tödlichen Unfall mit einer 13-jährigen Schülerin am 20. Mai 2016 an der Süchtelner Straße in Vorst zu verantworten hat, ist vom Amtsgericht Kempen zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit von drei auf vier Jahre erhöht. Außerdem muss der 45-jährige B. aus Tönisvorst eine Geldstrafe von 4.500 Euro in monatlichen Raten an den Kinderschutzbund Kempen zahlen. Dem Mann, der bei einer Baufirma arbeitet, wurde außerdem die Fahrerlaubnis entzogen. Einen neuen Führerschein kann er erst nach 18 Monaten Sperrzeit neu machen. Wie Richter Tim Buschfort, Direktor des Amtsgerichts Kempen, gestern bestätigte, ist das Urteil sofort rechtskräftig geworden. Im Strafmaß war das Gericht der Forderung der Staatsanwältin gefolgt. Staatsanwaltschaft wie die Mutter des Mädchens, die als Nebenklägerin im Prozess mitwirkte, verzichteten direkt auf Rechtsmittel. Auch der Angeklagte, der im Prozess seine Schuld eingeräumt hatte, nahm das Urteil an. Das Gericht bezeichnete den Unfall am 20. Mai 2016 als eine Kombination von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Der Lkw-Fahrer hatte den haltenden Schulbus und zwei dahinter wartende Pkw überholt und dabei das 13-jährige Mädchen erfasst, das vor dem Bus die Straße überqueren wollte und direkt in den Lastwagen lief. Durch die Wucht des Aufpralls wurde sie 21 Meter weit durch die Luft geschleudert. Mit einem schweren Schädelhirntrauma wurde die Schülerin noch in ein Krankenhaus gebracht, wo sie aber nach fünf Tagen verstarb.

In Vorst war nach dem tödlichen Unfall eine Unterschriftenliste ausgelegt worden. Mit ihren Unterschriften wollten Vorster Bürger ihrer Forderung nach einer Fußgängerampel an der Süchtelner Straße Ausdruck verleihen. Die L 475 ist als überörtliche Straße nicht in der Verantwortung des Stadt Tönisvorst. Als Reaktion auf den Unfall und um für die Zukunft die Situation zu entschärfen, wurde die Bushaltestelle ein Stück verlegt, sie befindet sich jetzt gegenüber dem Volksbank-Parkplatz in Höhe einer Fußgängerinsel. Bisherige Versuche, aus Lärmschutzgründen, den Lkw-Verkehr auf dieser Straße einzuschränken oder eine Tempo-30-Zone einzurichten, sind stets gescheitert. Gefährlich erscheint vielen auch die Einmündung der Oedter Straße.

(RP)
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