Fußball SV Vorst will KFC Uerdingen trainieren lassen

Vorst · In der Frage, ob die Fußballspieler des KFC Uerdingen vorübergehend den Rasenplatz des SV Vorst nutzen dürfen, gibt es nun einen neuen rechtlichen Aspekt, auf den Michèl Laskowski, zweiter Vorsitzender des SV Vorst, aufmerksam macht: Paragraf 8 der Gemeindeordnung besage, dass Grundbesitzer und Gewerbetreibende, die nicht in der Gemeinde wohnen, berechtigt seien, öffentliche Einrichtungen zu nutzen.

Da die Profi-Fußballabteilung des KFC Uerdingen in eine GmbH ausgelagert sei, treffe dies zu, findet Laskowski. Ob er damit richtig liegt, ist fraglich. Denn das würde bedeuten, dass jeder, der nicht in Tönisvorst wohnt, aber irgendwo Grundbesitz hat oder ein Gewerbe betreibt, überall alle öffentlichen Einrichtungen nutzen dürfte. Laskowski will von Bürgermeister Thomas Goßen eine schriftliche Stellungnahme.

(msc)
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