LVR-Amt für Bodendenkmalpflege stellt Antrag auf Denkmalschutz Wird der Ortskern ein Bodendenkmal?

St. Tönis · Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege hat den Antrag gestellt, den Ortskern von St. Tönis unter Denkmalschutz zu stellen. Die Stadt schreibt die betroffenen Bürger an. Sie haben einen Monat Zeit, sich eine Stellungnahme abzugeben.

 Unter anderem am Kirchplatz in St. Tönis wurde zuletzt viel gebaut. Bodendenkmäler sind im Gegensatz dazu allerdings meist nicht sichtbar.

Unter anderem am Kirchplatz in St. Tönis wurde zuletzt viel gebaut. Bodendenkmäler sind im Gegensatz dazu allerdings meist nicht sichtbar.

Foto: Heribert Brinkmann

Am Kirchplatz und am Pastorswall wurde in letzter Zeit viel gebaut. Die Ausschachtungsarbeiten haben die Archäologen auf den Plan gerufen. Denn „Pastorswall“, „Alter Graben“ und „Ringstraße“ sind allein vom Namen her bereits Hinweise auf mittelalterliche Befestigungsanlagen rund um den alten Ort, heute Ortskern von St. Tönis.

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland hält die Situation in St. Tönis für so interessant oder historisch bedeutsam, dass es im April einen Antrag auf Unterschutzstellung des Bodens rund um den Kirchplatz bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Tönisvorst gestellt hat. Herr des Verfahrens ist jetzt die Stadt. Dabei geht es den Fachleuten des LVR in Titz nicht primär ums Ausgraben. „Schützen geht vor Ausgraben“, sagt ein Sprecher des Hauses. Eine Tiefgarage an diesem zentralen Ort der Stadt sollte lieber vermieden werden, wenn es nach den Bodendenkmalschützern geht.

Beigeordenete Nicole Waßen bestätigt den Eingang des Antrages. Zuerst mussten die Flurstücke, die von diesem Antrag betroffen sind, herausgesucht und aufgelistet werden. Jetzt geht es um die Beteiligung der Bürger. In diesem Monat werden die Haushalte, die im fraglichen Gebiet wohnen, angeschrieben und über das Ansinnen informiert. Einen Monat haben die Bürger dann Zeit. sich bei der Stadt zu informieren und eine Stellungnahme abzugeben. Auch im Amtsblatt soll das Thema veröffentlicht werden. Wenn der Antrag beschlossen wird, dürfen Teilbereiche dann nicht mehr bebaut werden, und da, wo der Boden aufgerissen wird, müssen archäologische Untersuchungen durchgeführt werden. Die Kosten trägt der jeweilige Grundstückseigentümer. Doch so weit ist es noch nicht. Jetzt müsse erst einmal das Verfahren abgewartet werden, heißt es im Rathaus.

Bodendenkmäler sind Zeugnisse der Geschichte, die im Gegensatz zu Baudenkmälern meist nicht sichtbar sind. Es handelt sich häufig um alte Bestattungsplätze oder Kultorte, aber auch um untergegangene Siedlungen, Befestigungsanlagen oder Handelsplätze. Ihre Relikte lassen aufgrund der Bodenschichten oder von Funden Rückschlüsse auf die Geschichte und Lebensweise der Vorfahren zu. Am Besten sind Bodendenkmäler geschützt, wenn sie unangetastet im Boden verbleiben können. Sprechen jedoch übergeordnete Interessen dagegen, so ist eine Sondage und/oder Ausgrabung von einer sachkundigen Grabungsfirma durchzuführen.

Die behördlichen Zuständigkeiten in der Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen regelt das Denkmalschutzgesetz (DSchG NW). Die mit dem Vollzug betrauten Denkmalbehörden stehen in einem hierarchisch geordneten Verhältnis zueinander. Die jeweils höhere übt die Fachaufsicht über die nachgeordnete Behörde aus. Jede der 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist Untere Denkmalbehörde für ihr Gemeindegebiet. Die Aufsicht über die Unteren Denkmalbehörden in Nordrhein-Westfalen üben als Obere Denkmalbehörden für kreisangehörige Gemeinden die 27 Kreise und für kreisfreie Gemeinden die fünf Bezirksregierungen aus. Oberste Denkmalbehörde ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die fachliche Mitwirkung der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe an den Entscheidungen der Unteren und Oberen Denkmalbehörden betrifft Unterschutzstellungen als auch Veränderungen am geschützten Objekt. Falls die Stadt den Antrag des LVR-Amtes ablehnen würde, bliebe den Denkmalschützern als letzter Schritt eine Ministeranrufung.

Nach der Ortsgeschichte begannen die Vorfahren ab 1607 damit, St. Tönis mit Wall und Graben besser zu schützen. Denn im Truchsessischen Krieg wurde St. Tönis sehr in Mitleidenschaft gezogen. Von den Befestigungsanlagen ist so gut wie nichts mehr erhalten. Ein Erdwall ist nur noch in Resten sichtbar..

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