Tönisvorst Planänderung für Eckhaus Vorster / Viersener Straße

Tönisvorst · Aus einem sanierungsbedürftigen Eckhaus soll eine neues Wohn- und Geschäftshaus werden - unter anderem mit barrierefreien Wohnungen: an der Ecke Vorster / Viersener Straße. Dafür muss der Bebauungsplan angepasst werden. Das teilt die Stadt Tönisvorst jetzt mit. So lässt der alte Plan zwei Vollgeschosse zu. Auf einer Teilfläche - direkt an der Ecke - soll allerdings ein drittes Geschoss entstehen. Das entspricht auch der Vorgabe, durch die so genannte Nachverdichtung die Ressource Boden zu schonen.

Zu dieser Änderung des Planrechtes kann sich jedermann jetzt bis einschließlich Montag, 3. August, im Rahmen der öffentlichen Auslegung äußern: Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 1 und 2, montags bis donnerstags, 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Die Abgrenzung des zirka 441 Quadratmeter großen Grundstückes kann man sich auch im aktuellen Amtsblatt Nr. vom 25. Juni ansehen.

(RP)
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