Tönisvorst Lebenslänglich für Familienvater

Tönisvorst · Gestern fiel das Urteil: Der 51-Jährige, der im Februar vor einer Grundschule in St. Tönis seine Frau mit 39 Messerstichen tötete, muss lebenslänglich ins Gefängnis. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest.

 Vor der Grundschule an der Hülser Straße in St. Tönis stach der 51-Jährige im Februar 40 Mal auf seine Ehefrau ein. Gestern wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Vor der Grundschule an der Hülser Straße in St. Tönis stach der 51-Jährige im Februar 40 Mal auf seine Ehefrau ein. Gestern wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Foto: Lothar Strücken

Die Schwurgerichtskammer des Krefelder Landgerichts hat einen Familienvater wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass nicht schon nach 15 Jahren geprüft wird, ob der Mann vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Der Richter begründete das unter anderem damit, dass dem Angeklagten relativ egal gewesen sei, was mit seinen Kindern geschehe. Die waren schwer traumatisiert worden, als der Mann die 41-Jährige im Februar mit einem Küchenmesser traktierte. Sie hatte gerade die Kinder von der Grundschule abgeholt und war dabei, die Tornister im Kofferraum zu verstauen, als der Angeklagte kam. Unerwartet stach er zu, insgesamt 39 Verletzungen fügte er ihr zu, sie starb noch im Rettungswagen.

Dass er nicht geplant hatte, seine Ehefrau zu töten, und sie nur bedrohen wollte, sei eine Schutzbehauptung, so die Überzeugung der Kammer. Es sei unverständlich, dass der Mann diese Tat vor den Augen der Kinder beging. Schon wenige Tage zuvor hatte er die Frau im Beisein der Kinder gewürgt.

Sie habe ihn für einen guten Mann gehalten, sagte die Freundin der Getöteten gestern vor Gericht. Die 41-Jährige habe zwar immer wieder von Streit gesprochen, Einzelheiten aber selten genannt. Am 30. Januar berichtete sie dann, dass der Angeklagte sie würgte und drohte, sie zu töten. Die Würgemale am Hals habe man deutlich sehen können. "Sie hatte Angst", das habe man gemerkt. Für einige Tage wohnte sie dann mit den Kindern bei ihrer Freundin. Die war auch dabei, als der Angeklagte mit dem Messer auf sie zukam. Sie habe sich vor die Freundin geworfen. Dabei zog sie sich selbst eine schwere Verletzung an der Hand zu. An den Folgen leide sie noch heute. Auch ihre Tochter sei sehr verstört, weil sie das Ganze mit ansehen musste.

Die Staatsanwältin hatte die Erinnerungslücken des Angeklagten infrage gestellt. Bei der Vernehmung durch die Polizei nur fünf Stunden später habe er noch deutlich gewusst: "Ich wollte sie abstechen!" Er habe ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt. Als die Frau ihre Kinder am Nachmittag von der Schule abholte, habe sie gewiss keinen Angriff erwartet. Sie habe mit dem Rücken zu ihm gestanden und keinerlei Fluchtmöglichkeit gehabt. Außerdem habe der 51-Jährige ganz klar Vorbereitungshandlungen getroffen. Er sei gezielt mit dem Messer zur Schule gefahren, um die äußerst brutale Tat durchzuführen, das spreche gegen eine Spontantat.

Für ihn spreche lediglich, dass er die Tat einräumte und bis dahin ein unbescholtener Bürger war. "Ich schäme mich und ich bereue es sehr", waren die letzten Worte des 51-Jährigen an das Gericht. Seine Verteidigerin sprach den Angehörigen beider Seiten, die den Prozess drei Tage lang verfolgten, Respekt aus. Sie habe auch Verständnis für die Anträge von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Dennoch müsse man auch die Umstände sehen. Auf ihre Erklärung hin, man könne die Tat auch als Totschlag werten, ging ein Murmeln durch den Zuschauerraum. Die Verteidigung kam zu dem Schluss, dass das Mordmerkmal der Heimtücke nicht deutlich wurde. Die Frau sei keinesfalls arglos gewesen, nach dem Streit hätte ihr bewusst sein müssen, dass sie in Gefahr sein könnte. Ihr Mandant habe aus Verzweiflung und Enttäuschung gehandelt. Mit der Trennung sei ihm die Lebensgrundlage entzogen worden. Nach der Tat hatte er versucht, sich das Leben zu nehmen. Das war missglückt.

(BIL)
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