Überraschende Wende im Prozess vor dem Krefelder Landgericht Dreijährige Freiheitsstrafe für Vauth

Tönisvorst/Krefeld · Im Prozess gegen das Tönisvorster Ehepaar Lothar und Jessica Vauth fällte die  2. Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts jetzt das Urteil für Lothar Vauth. Er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

 Lothar (vorn im Rollstuhl) und Jessica Vauth mit ihren Anwälten zum Prozessauftakt im März 2017 vor der Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts.

Lothar (vorn im Rollstuhl) und Jessica Vauth mit ihren Anwälten zum Prozessauftakt im März 2017 vor der Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts.

Foto: Lothar Strücken

Überraschende Wende im Betrugsprozess gegen das Tönisvorster Ehepaar Lothar und Jessica Vauth. Im Falle von Lothar Vauth wurde am Montagnachmittag das Urteil gefällt. Er erhielt wegen gewerbsmäßiger Untreue in neun Fällen, zwei davon in Tateinheit mit Betrug, eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren. Außerdem wurde er aus seiner - fast zweijährigen - Untersuchungshaft entlassen. Ein Berufsverbot bekam er nicht. Ein Urteil gegen Jessica Vauth erfolgte nicht; der Prozess gegen sie wird am 22. Oktober, 10 Uhr, fortgesetzt.

Dem Tönisvorster Ehepaar war Untreue in 923 Fällen vorgeworfen worden. Der so entstandene Schaden wurde auf  1,9 Millionen Euro beziffert. Zudem soll das Ehepaar für Mandanten bestimmte Gelder, sogenannte Fremdgelder, nicht oder. nur sehr verzögert ausgezahlt haben. Die Kammer hatte kürzlich Zwischenbilanz gezogen und festgestellt, dass sie In insgesamt acht „Veruntreuung-von-Fremdgeld-Fällen“ eine Verurteilungswahrscheinlichkeit sehe, nicht aber – bis auf eine Ausnahme - in den ebenfalls angeklagten über 900 Untreue-Fällen. 

Montagvormittag verkündete die Kammer, dass sich die Prozessbeteiligten zusammengesetzt hätten, um eine mögliche Verständigung zu erzielen. Ergebnis dieser Gespräche war Folgendes: Das Gericht schlug der Verteidigung im Fall von Jessica Vauth ein Strafmaß in Höhe von sechs Monaten bis zu einem Jahr und vier Monaten als  Bewährungsstrafe vor. Diesen Verständigungsantrag lehnte die Angeklagte jedoch ab, sodass gegen sie am 22. Oktober weiterverhandelt wird.

Im Fall von Lothar Vauth hielt die Kammer indes ein Strafmaß zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung für angemessen. Vauth entschied sich, auf den Verständigungsantrag einzugehen.  Er räumte die ihm vorgeworfenen, insgesamt neun Taten, ein und ergänzte, dass er die „daraus entstandenen Folgen“ bedauere.

Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, dass das Geständnis sowie die Einsicht des Beschuldigten als strafmildernd zu werten sei. Allerdings habe er durch seine Taten sowohl seinen Mandanten als auch seinen ehemaligen Kanzleipartnern finanziell erheblich geschadet. Hinzu komme eine hohe kriminelle Energie und eine damit verbundene Skrupellosigkeit. Letztendlich forderte die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren sowie die Verhängung eines Berufsverbots.

Einer der beiden Verteidiger Vauths wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die Verzögerungen bei der Auszahlung von Mandantengeldern zwar darauf ausgerichtet waren, „Zeit zu schinden“, selbstverständlich sollten die Betroffenen die Gelder aber schließlich erhalten. „Mein Mandant wollte die Summen nicht in die eigene Tasche stecken“, ergänzte der Anwalt. Lothar Vauth sei seit Jahren gesundheitlich nicht auf der Höhe, auch finanziell werde er sich nicht mehr erholen. Daher forderte der Verteidiger, Lothar Vauth nur zu zwei Jahren und neun Monaten zu verurteilen und ihm außerdem zu gestatten, zukünftig weiterhin als Rechtsanwalt tätig sein zu dürfen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort