Urteil am Landgericht Krefeld Haftstrafe für Tönisvorster wegen Kindesmissbrauchs

Tönisvorst · Der Verurteilte muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, weil er sich an zwei Nichten, einem Neffen und einem nicht mit ihm verwandten Kind vergangen hat. Der 59-Jährige hatte die Taten zugegeben.

 Vor dem Krefelder Landgericht wurde der Fall verhandelt.

Vor dem Krefelder Landgericht wurde der Fall verhandelt.

Foto: Schütz, Marc (msc)

Vor dem Krefelder Landgericht, 4. große Strafkammer, fiel jetzt das Urteil gegen einen 59-jährigen Tönisvorster. Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.