Bürgermonitor Kein Radweg in der Tempo-30-Zone

St. Tönis · Das Ehepaar Goertz aus St. Tönis wünscht sich einen Radweg auf dem Biwak zwischen Hülser- und Feldstraße. Den dürfte die Stadt aber gar nicht einrichten, selbst wenn sie wollte. So ist die rechtliche Lage.

 Klaus Goertz wünscht sich, dass der Radweg weitergeführt wird.

Klaus Goertz wünscht sich, dass der Radweg weitergeführt wird.

Foto: Wolfgang Kaiser (woka)

Wenn Helga und Klaus Goertz mit ihren Fahrrädern in St. Tönis unterwegs sind und von der Düsseldorfer Straße aus in den Biwak einbiegen, radelt das Ehepaar auf einem Radweg entlang der Landstraße. Dieser Radweg zieht sich bis zur Ampelkreuzung an der Hülser Straße. Entlang der Hülser Straße führt der Radweg weiter. Doch wenn man geradeaus in den Biwak hineinradelt, gibt es keinen solchen Weg mehr.

„Das ist doch schade. Der Fußgängerweg ist dort sehr breit angelegt, und es könnte sicherlich ein Teil für einen Radweg abgetrennt werden“, sagt der St. Töniser Klaus Goertz. Zumal nach seiner Ansicht ein Radweg von der Ampelkreuzung Biwak/Feldstraße bis hin zur Krefelder Straße läuft. Warum also nicht die etwas längere Strecke zwischen den beiden Ampelkreuzungen ebenfalls mit einem Radweg versehen?

Klaus Goertz und seine Frau Helga regten dies vor längerer Zeit schriftlich bei der Tönisvorster Verwaltung an, erhielten aber keine Rückmeldung, wie sie enttäuscht berichten. Dabei ist die Antwort ganz einfach, wie die Stadt Tönisvorst auf Anfrage unserer Redaktion informiert: Da an der Ampelkreuzung Hülser Straße/Biwak eine Tempo-30-Zone beginnt, die sich bis zur Krefelder Straße durch den Biwak zieht, kann dort kein Radweg angelegt werden, der benutzungspflichtig wäre.

Denn laut der Straßenverkehrsordnung dürfen in Tempo-30-Zonen seit Januar 2001 gar keine benutzungspflichten Radwege ausgewiesen werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstreifen unzulässig ist, erläutert die Stadtsprecherin Catharina Perchthaler. Besondere Radverkehrsanlagen sind bei Tempo 30 nach allgemeiner Auffassung von Experten überflüssig. „Selbst wenn die Stadt Tönisvorst dort einen Radweg anlegen wollte, ginge es aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht“, macht Catherina Perchthaler deutlich.

Gab es auf einer Straße aufgrund einer zuvor anderen Situation Radfahrstreifen und Schutzstreifen, so müssen diese sogar entfernt werden. Das ist in St. Tönis beispielsweise zwischen den Ampelkreuzungen Biwak/Hülser Straße beziehungsweise Feldstraße erfolgt. Mit der Einführung der Tempo-30-Zone in diesem Bereich entfernte die Stadt Tönisvorst die Verkehrsschilder, die auf den früheren einseitigen Radweg hinwiesen, wie ihn auch das Ehepaar Goertz in Erinnerung hat. Dieser hatte seinerzeit Bestand, als das Straßenstück noch keine Tempo-30-Zone war. Für das Ehepaar Goertz bedeutet das: Es wird keinen Radweg auf dem Stück Biwak zwischen Feld- und Hülser Straße geben. In Tempo-30-Zonen fährt der Fahrradfahrer auf der Straße mit.

Kontakt zur Redaktion per E-Mail unter ­kempen@­rheinische-­post.de

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