Tönisvorst Hausbauer in Sorge: zusätzliche Kosten

Tönisvorst · Die Stadt Tönisvorst wusste bereits im Juni 2016, dass es im Neubaugebiet Vorst-Nord einen erheblichen Niveauunterschied zwischen Straße und Grundstücken geben wird. Kaufinteressierte wurden darauf nicht hingewiesen.

 Das Neubaugebiet Vorst-Nord wird immer mehr zu einer Frustgeschichte. Dass aufgeschüttet werden musste, war anscheinend lange bekannt. Jetzt wird darüber gestritten, wer wann was gewusst und wer wann wen informiert hat.

Das Neubaugebiet Vorst-Nord wird immer mehr zu einer Frustgeschichte. Dass aufgeschüttet werden musste, war anscheinend lange bekannt. Jetzt wird darüber gestritten, wer wann was gewusst und wer wann wen informiert hat.

Foto: W. KAISER

Warum hat die Stadt die Eigentümer der Neubaugrundstücke in Vorst-Nord nicht früher auf die Problematik des Höhenunterschieds zwischen Straße und Grundstück hingewiesen? Das ist die Frage, die sich die Bürger, die ein Grundstück im Neubaugebiet gekauft haben, jetzt stellen. Nach Aussage des Amts für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen war der Stadtverwaltung nämlich bereits im Juni 2016 die Problematik bekannt. Die Eigentümer aber haben erst vor gut zwei Wochen per Mail von der Verwaltung erfahren, dass ihre Grundstücke bis zu einem Meter unter Straßenniveau liegen und aufgeschüttet werden müssen (wie gestern berichtet).

Die Kosten für die Aufschüttung - einige Bauherren sprechen von bis zu 15.000 Euro, die Stadt schätzt die Mehrbelastung auf 2500 bis 5000 Euro - sollen die Hausbauer selber tragen. Um das Geld in die Kostenkalkulation für den Neubau einzuplanen, ist es aber definitiv zu spät. Die Grundstücke wurden im September vorigen Jahres gekauft. "Die Stadt war sehr gut organisiert", sagt Martin Winter, einer der Käufer. "Wir haben viele E-Mails bekommen und detaillierte Kostenauflistungen." In keiner dieser Mails aber sei jemals erwähnt worden, dass die Grundstücke vor Baubeginn noch aufgeschüttet werden müssen.

Erst am Dienstagabend ist das Thema öffentlich geworden, als die Stadt dem Planungsausschuss die "Entwurfsbegründung zur 1. vereinfachten Änderung des B-Plans Vo-39A" zur Abstimmung vorlegte. Darin heißt es: "Im Rahmen der nunmehr anstehenden Baugenehmigungsverfahren wurde festgestellt, dass das Gelände vor Ort erheblich (teilweise bis ca. 1,00 m) unterhalb des künftigen Straßenniveaus liegt." Das klingt, als sei das Problem bisher nicht bekannt gewesen. Eine Nachfrage beim Amt für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen aber bringt zu Tage, dass das Amt bereits im Juni 2016, also gut ein Jahr, bevor die Stadt die Grundstücke 2017 zum Kauf angeboten hat, darauf hingewiesen hat, dass "Höhenunterschiede der geplanten Baugrundstücke zur öffentlichen Verkehrsfläche bestehen."

Dies könne, so heißt es in der Stellungnahme des Kreisbauamts weiter, bei der späteren Umsetzung des Bebauungsplanes zu Schwierigkeiten führen, "denen man sinnvollerweise schon vorab im Bauleitplan durch entsprechende Festsetzungen entgegenwirken kann, die dann für alle Bauwilligen Anwendung finden." Genau diese Festsetzungen sind es, die die Stadt erst jetzt, zwei Monate bevor die ersten Häuser gebaut werden sollen, in der Änderung des B-Plans formuliert hat.

Auch später hat der Kreis nach eigener Aussage noch einmal auf das Problem hingewiesen: Im Rahmen einer zweiten Offenlage im Januar 2017 wurde auf die "bisher unberücksichtigten bauaufsichtlichen Hinweise" (nämlich den Höhenunterschied) aufmerksam gemacht und angemerkt, dass eine Auffüllung des Geländes in jedem Fall erforderlich werde, egal, ob geregelt durch eine B-Planfestsetzung oder eine Entscheidung der Bauaufsicht im jeweiligen Einzelfall, um "eventuellen abstandsrechtlichen Problemen entgegen zu wirken und damit den Nachbarschaftsfrieden nicht unnütz zu gefährden."

Jörg Friedenberg, der den Fachbereich Immobilien, Gebäudemanagement und Stadtentwicklung im April kommissarisch vom bisherigen Leiter Marcus Beyer übernommen hat, sagt, es sei üblich, dass Grundstücke in Neubaugebieten aufgeschüttet werden müssten, das sei auch in der Vergangenheit nicht extra kommuniziert worden. "Die Architekten wissen das und planen die Kosten in die Kalkulation ein", sagt Friedenberg, der die Sorgen der Hausbauer zwar versteht, aber für unbegründet hält. Marcus Beyer, heute Technischer Beigeordneter in Kempen, gab gestern auf Nachfrage an, der Höhenunterschied sei den Käufern früher mitgeteilt worden.

(WS03)
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