Tönisvorst/Krefeld Haftstrafen für Raub mit Todesfolge

Krefeld · Nach über 20 Verhandlungstagen hat das Krefelder Landgericht am Mittwoch das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Tönisvorster Rentners gesprochen. Die fünf Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen von sechseinhalb bis zu zehn Jahren verurteilt.

Tönisvorst: Raubmord vor Gericht in Krefeld
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81-Jähriger getötet: Prozess nach Raubmord in Tönisvorst

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Foto: Thomas Lammertz

In vier Fällen wurde eine Jugendstrafe verhängt. Anders als die Staatsanwaltschaft ging die Kammer nicht von Mord, sondern von Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen aus. Als vier der fünf Angeklagten den 81-jährigen Rentner Johannes W. im Oktober 2014 in seinem Haus an der Grenzstraße in St. Tönis überfielen und Gewalt auf ihn ausübten, hätten sie leichtfertig gehandelt.

Denn schon aufgrund des Alters und der brutalen Behandlung hätten sie erkennen müssen, dass er dadurch sterben kann. Das Gericht könne aber nicht mit Gewissheit feststellen, dass den Tätern auch bewusst war, dass die Einwirkung auf den Hals tödlich ist.

Todesursache war laut Gutachten, dass der Mann "in den Schwitzkasten genommen” wurde und sein "Kopf nach hinten überstreckt” worden war, während einer der Männer auf seinem Rücken saß. Es sei den Angeklagten aber nicht darauf angekommen, ihn zu töten. Der Tipp war aus dem Rotlichtmilieu gekommen, in dem das Opfer verkehrte und seine Vermögensverhältnisse preisgab.

Schon im September 2014 sei die Angeklagte Madonna R. mit anderen Tätern dort eingebrochen und hatte den Tresor entdeckt. Weil kein Schlüssel zu finden war, habe man geplant, wiederzukommen, wenn der Rentner zu Hause ist. Einige Male hatte man ihn nicht angetroffen. Am Tattag war er gerade von einem Baumarkt zurückgekehrt. Allen sei klar gewesen, dass der Mann gefesselt werden müsse und Gewalt angewendet werde.

Auch der zur Tatzeit 21-Jährige habe das gewusst. Obwohl er nicht im Haus war, müsse er sich die Tat zurechnen lassen. Auch er sollte von der erwarteten hohen Beute profitieren. Die anderen vier hätten allesamt geschlagen, getreten oder den Elektroschocker benutzt, auch als sie schon wussten, dass der Tresor leer ist. Statt mit großer Beute flohen sie mit einer Schachtel Zigaretten und einer Armbanduhr. "Sie ließen den Rentner schwer verletzt, blutend und regungslos zurück”, sagte die Richterin. Als der Rettungsdienst eintraf, musste das Opfer schon reanimiert werden.

Die Richterin sprach von Erziehungsbedarf, der in der Jugendhaft verwirklicht werden soll, und von Eltern, die ihren Aufgaben nicht nachkamen. Madonna R. sei in einer "kriminogenen Familie” aufgewachsen, die sich mit Eigentumsdelikten befasste. Sie habe schon diverse Vorstrafen. Jetzt müsse sie aus dem Einfluss ihrer Mutter genommen werden, mit der sie schon gemeinsam Straftaten verübte.

Misslich sei das Ganze für den zur Tatzeit 21-Jährigen. Er habe den geringsten Tatbeitrag geleistet, sei nicht vorbestraft und dennoch am härtesten verurteilt worden, weil er nicht mehr Heranwachsender war.

Zur Urteilsverkündung waren so viele Zuschauer gekommen, dass nicht alle in den Gerichtssaal passten. Neben den ohnehin anwesenden Wachtmeistern waren am letzten Verhandlungstag Polizeibeamte zur Verstärkung gerufen worden. Besucher kommentierten das Urteil laut und mussten gleich mehrfach zur Ordnung gerufen werden.

Den Beteiligten bleibt noch die Möglichkeit der Revision. Das Gericht war weit über die Anträge der Verteidigung hinausgegangen. Auch der Staatsanwältin folgte es nicht in dem Antrag, die Angeklagten wegen Mordes zu verurteilen. Beide Parteien wollen in Revision gehen.

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