Antrag der Fraktion Grüne wollen Fahrradstraßen in St. Tönis

Tönisvorst · Für eine sechsmonatige Testphase sollen auf bestimmten Straßen in der Innenstadt Radfahrer Vorrang haben. Das soll der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zugute kommen und die CO2-Emmissionen in der Stadt verringern.

 Die Tönisvorster Grünen wünschen sich für die St. Töniser Innenstadt Fahrradstraßen.

Die Tönisvorster Grünen wünschen sich für die St. Töniser Innenstadt Fahrradstraßen.

Foto: Hauke-Christian Dittrich

Tönisvorst soll eine fahrradfreundliche Stadt werden, und dafür braucht es Raum, um sich mit dem Rad sicher bewegen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Fahrradstraßen für St. Tönis: Ring, Willicher Straße, Krefelder Straße, Ringstraße, Schulstraße, Gelderner Straße, Friedrichstraße bis Schelthofer Straße – einmal quer durch die Innenstadt.

Dort könne vieles mit dem Rad erledigt werden, vielen Bürgern sei aber die Radwege- beziehungsweise Straßenführung derzeit zu unsicher, heißt es in einem Antrag der Grünen an den Verkehrsausschuss. Wenn mehr Raum für den Radverkehr geschaffen werde, erhielten Bürger den Anreiz vermehrt auf das Rad umzusteigen. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Einführung der Fahrradstraßen könnten in das von der SPD-Fraktion geforderte Gesamtverkehrskonzept einfließen, schreiben die Grünen. So werde keine Zeit verloren, und die Bürger würden schnellstmöglich konkrete positive Veränderungen erfahren, die für mehr Sicherheit und Lebensqualität im Alltag sorgten.

Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Sie ist für Kraftfahrzeuge gesperrt, sofern das nicht ein Zusatzschild erlaubt. Selbst dann beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit aber immer Tempo 30. Das Verkehrsschild für die Fahrradstraße (Zeichen 244) ist viereckig und weiß. Darauf ist ein blauer Kreis mit weißem Piktogramm eines Fahrrads abgebildet.

Nicht nur Radfahrer würden profitieren, sind sich die Grünen sicher: Zuvor geteilte Wege würden nun den Fußgängern vorbehalten, was insbesondere Personen mit Rollator oder Kinderwagen und Rollstuhlfahrern entgegen komme. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wiederum diene der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wichtig sei ein neuer Blick: „Radfahrer dürfen in der Planung nicht mehr als Störfaktor wahrgenommen werden, sondern als Verkehrsteilnehmer mit Bedürfnissen, Ansprüchen und Rechten, die denen der Autofahrer entsprechen.“

Ein „schnelles Umdenken in der Verkehrsplanung“ sei jetzt notwendig, begründen die Grünen, weil Tönisvorst zwar 2019 den Klimanotstand ausgerufen habe, bisherige Maßnahmen aber keine messbare Verringerung des CO2-Ausstoßes in der Stadt hätten erzielen können. So soll in einer sechsmonatigen Testphase nachgehalten werden, ob und wie sich die CO2-Emission durch gesteigerten Radverkehr reduziert.

(emy)
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