Vorst Windräder: Einstimmig für Klageweg
Tönisvorst · Die Mitglieder des Planungsausschusses sprechen sich einstimmig dafür aus, dass die Stadt Verfassungsbeschwerde gegen den Regionalplan erhebt. Es gab auch viel Kritik am Kreis. Landschaftsschutz wurde für 113.000 Euro abgelöst.
Bis zur Ratssitzung am Donnerstagabend hat die Verwaltung Zeit, die Klagemöglichkeiten und deren zu erwartende Kosten in Zusammenhang mit der Genehmigung von zwei 199 Meter hohen Windrädern im Landschaftsschutzgebiet Am Flöthbach in Vorst auszuloten. Am Dienstag waren sich die Sprecher aller Fraktionen einig, dass die Stadt den Protest der Windrad-Gegner unterstützt. Da die Stadt nicht Herr des Verfahrens war, sondern der Regionalrat bei der Bezirksregierung die Flächen in Vorst gegen die Stellungnahme der Stadt Tönisvorst auswies und der Kreis Viersen das Genehmigungsverfahren verantwortet, bleibt der Stadt nur der Klageweg. Einstimmig beschloss der Planungsausschuss, die Stadt solle klagen.
Bürgermeister Thomas Goßen hält eine Normenkontrollklage auf den Regionalplan nicht anwendbar. Zu den Klagemöglichkeiten lässt sich die Stadt jetzt von der renommierten Bonner Sozietät Redeker, Sellner und Dahs beraten. Aussichtsreicher sei eine kommunale Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Münster. Auch eine Anfechtungsklage zur Absicherung sei zu überlegen. Eine endgültige Entscheidung wird es am Donnerstag im Stadtrat geben.
Zur Sitzung des Planungsausschusses waren über 60 Bürger gekommen, überwiegend aus dem Umfeld der Initiative aus Vorst und Süchteln. Sie drängten sich oben auf der Empore und hatten auch die Plätze in der letzten Reihe der Ratsbestuhlung eingenommen. Für die Einwohnerfragestunde waren trotz der kurzen Frist bis zum 12. März 17 Fragen zum Thema Windräder eingegangen, die der Bürgermeister akribisch genau und ruhig abarbeitete. Zusätzlich waren bis zu zwei Zusatzfragen möglich. Wichtig ist dabei die Antwort, dass dem Bürgermeister die Genehmigung durch den Kreis Viersen am 21. Februar per E-Mail mitgeteilt wurde, und zwar ohne Rechtsbehelf mit Klagefrist. Eine Frist beginne also erst mit der – bisher noch nicht geschehenen – Veröffentlichung der Baugenehmigung durch den Kreis.
Große Empörung löste die Antwort des Bürgermeisters auf eine Einwohnerfrage zum Konflikt zwischen den Windrädern und dem Landschaftsschutzgebiet bei den Zuhörern aus. Thomas Goßen verlas die Antwort des Kreises. Danach hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen für die Beeinträchtigungen beim Eingriff in Natur und Landschaft durch die Windräder die Zahlung eines Ersatzgeldes in Höhe von 113.811,20 Euro im Genehmigungsbescheid festgesetzt.
Unverständnis herrschte über das Vorgehen des Kreises. So hat der Kreis in diesem Verfahren die Öffentlichkeit nicht informiert, nicht einmal der Kreisplanungsausschuss wurde einbezogen. Der Beirat zum Naturschutz wurde lediglich informiert, aber nicht mit dem Thema befasst. Die eigentlich notwendige Angleichung des Flächennutzungsplanes an den Regionalplan wäre im Planungsausschuss der Stadt öffentlich gewesen, doch der Kreis hat dieses Verfahren nicht abgewartet, sondern vorher die Genehmigung erteilt. Über den Antrag des Investors hat der Bürgermeister im September die Mitglieder des Bau- und Umwelt- sowie des Planungsausschusses informiert, allerdings in nichtöffentlicher Sitzung, so dass die Politiker das Thema nicht nach außen tragen durften. Vorster Hausbesitzer sprachen von der „Riesenangst“, dass die Häuser, die man 30, 40 Jahre abbezahlt habe, jetzt an Wert verlören. Dass niemand vom Kreis da war, sei „nicht in Ordnung“. Applaus gab es für den Vorwurf: „Der Kreis hat Sie und Tönisvorst gelinkt.“ Die Politiker diskutierten engagiert und mit viel Verständnis für die aufgebrachten Bürger.