Tönisvorst Geldstrafe für Kneipen-Rangelei unter Nachbarn

Tönisvorst · Im Streit um ein Feuerzeug in einer Tönisvorster Gaststätte schlug ein Gast einem anderen einen Zahn aus. Gestern sollte sich der 30-Jährige wegen räuberischen Diebstahls vor dem Krefelder Schöffengericht verantworten.

Nach Anhörung mehrerer Zeugen hielt das Gericht eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen für vertretbar. Der Angeklagte war so betrunken gewesen, dass er sich kaum noch erinnern konnte. Das Opfer hatte keine Erklärung für das Verhalten des Mannes. Er sei in der Nacht zur Toilette gegangen und habe beim Zurückkommen sein Feuerzeug in den Händen des Angeklagten gesehen. Auf die Aufforderung, es zurückzugeben, habe der behauptet: "Das ist jetzt meins!" Es kam zur Rangelei. "Das ging ziemlich schnell: Er ist hochgesprungen und hat mir voll eine mit der Faust gegeben", sagte der Geschädigte. Auch er sei laut geworden, erwiderte er auf Nachfrage des Verteidigers und sagte: "Wir hatten alle getrunken!" Dennoch habe er so ein Verhalten nicht erwartet, zumal er den Angeklagten kenne. Auch hätte er eine zeitnahe Entschuldigung akzeptiert. Zum Gespräch sei es aber nie gekommen.

Weil es sich um ein Sammlerstück handelte, wollte er das Feuerzeug an diesem Abend umgehend wiederhaben, schilderte er weiter. Er sei sicher, dass er das Feuerzeug schon wieder in seiner Hand hatte, als der Gegner zuschlug. Damit ließ sich der Anklagevorwurf des räuberischen Diebstahls nicht mehr halten. Den Vorwurf der Körperverletzung und des Diebstahls sahen Richter und Staatsanwältin indes als erwiesen an. Auch ein weiterer Zeuge war entsetzt über das Verhalten des Angeklagten. Zunächst sei der Abend mit mehreren Freunden ziemlich lustig gewesen. Dann traf man auf den Angeklagten. Der sei "emotional etwas angeschlagen" gewesen und sehr angetrunken. So habe er ihn zuvor noch nie gesehen. Den Angeklagten kenne er nur als höflichen und ruhigen Menschen, der nie aggressiv und eher unauffällig sei. "Man hätte ja mal vernünftig über die Sache reden können" sagte auch der Richter. Im Hinblick auf das nachbarschaftliche Verhältnis regte er einen Täter-Opfer-Ausgleich an, bei dem alle Beteiligten sich zusammensetzen und der Angeklagte sich entschuldigen kann. Außerdem muss der Tönisvorster 500 Euro Schmerzensgeld und weitere 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

(bil)
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