Tönisvorst Falscher Alarm kann schön teuer werden

Tönisvorst · Der Stadtrat hat jetzt eine neue Kosten- und Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr beschlossen. Im vergangenen Jahr lagen die Einnahmen der Stadt Tönisvorst bei rund 7000 Euro.

 Bei einer Übung der Feuerwehr an der St. Töniser Feuerwache. Die Einsätze der Feuerwehr sind unentgeltlich. Wann Kosten weitergegeben werden können, regelt eine Satzung.

Bei einer Übung der Feuerwehr an der St. Töniser Feuerwache. Die Einsätze der Feuerwehr sind unentgeltlich. Wann Kosten weitergegeben werden können, regelt eine Satzung.

Foto: STEEG/FEUERWEHR

Die Feuerwehrleute sind ehrenamtlich, die Einsätze der Feuerwehr sind unentgeltlich - so gilt die Regel im Grundsatz. Aber für Einsätze kann die Feuerwehr auch in bestimmten Fällen einen Ausgleich bei den Verursachern einholen. Wann das der Fall ist, regelt eine "Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Tönisvorst." In seiner Sitzung am 13. Dezember hat der Rat diese Satzung aktualisiert und mit neuen Kostenberechnungen beschlossen.

Ersatz für die entstandenen Kosten verlangt die Stadt von Verursachern, die den Schaden "vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben". Da muss man natürlich von Fall zu Fall eindeutig nachweisen, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgelegen hat. Die Satzung lässt offen, ob bereits ein alkoholisierter Autofahrer bei einem Unfall für die Räumungskosten haftet. Dass die Eigentümer eines Industrie- und Gewerbebetriebes für die bei einem Brand aufgwandten Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel zahlen muss, ist da schon eindeutiger. Erst recht bei den Unternehmen, die einen Gefahrguttransport durchführen. Kosten entstehen aber auch, wenn Brandmeldeanlagen missbräuchlich ausgelöst werden. Es reicht aber schon, wenn Mitarbeiter, etwa eines Sicherheitsdienstes, eine falsche Brandmeldung ungeprüft an die Feuerwehr weiterleiten. Auf jeden Fall werden Personen, die "vorsätzlich, grundlos oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen" die Feuerwehr alarmieren, zur Kasse gebeten.

Der Kostenersatz setzt sich aus Kosten für Personal, Fahrzeuge, Geräte und Material zusammen. Für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr werden je Viertelstunde 15,18 Euro (Stunde 60,73 Euro) berechnet. Die eingesetzten Fahrzeuge kosten je Viertelstunde zwischen 6,31 bis 15,06 Euro (Einsatzleitwagen 8,45 Euro, Drehleiter mit Korb 11,30 Euro, Rüstwagen 15,06 Euro). Für Materialien wie Ölbindemittel, Fluchthauben, Füllung Feuerlöscher wird der Selbstkostenbetrag abgerechnet, gegebenenfalls kommen die Kosten der Entsorgung hinzu. Werden Geräte wie Pumpen, Stromaggregate, Kettensägen oder Tragkraftspritzen zur Verfügung gestellt, kostet das 7,67 Euro je Stunde und Gerät. Wichtig für Veranstalter: Brandsicherheitswachen kosten 50 Euro pauschal für Fahrzeug und Gerät, das Personal wird mit 9,17 Euro pro Stunde berechnet. Für Einsätze bei Brandmeldeanlagen wird ein Pauschalbetrag von 325 Euro erhoben. Bei einer missbräuchlichen Alarmierung wird es richtig teuer denn dann werden Kosten des Einsatzes in voller Höhe in Rechnung gestellt. Immer kommt eine Verwaltungskostenpauschale von 29,11 Euro hinzu.

(RP)
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