Beschluss in Tönisvorst Drei Förderprogramme zum Klimaschutz

Tönisvorst · Die Stadt Tönisvorst erhofft sich dadurch mehr Grün auf Privatgrundstücken, umweltfreundliche Lastenfahrräder und energetische Sanierungen. Noch sind aber nicht alle Fragen dazu geklärt.

 Die Lastenfahrräder zur Unterstützung der klimafreundlichen Mobilität sind eine Herzensangelegenheit der Tönisvorster Grünen. (Symbolfoto)

Die Lastenfahrräder zur Unterstützung der klimafreundlichen Mobilität sind eine Herzensangelegenheit der Tönisvorster Grünen. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Gregor Fischer

Der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Stadt Tönisvorst hat jetzt drei Förderprogramme zum Klimaschutz im Stadtgebiet beschlossen. Es geht um mehr Grün auf Privatgrundstücken, um die Förderung beim Kauf eines Lastenfahrrads und um finanzielle Unterstützung bei energetischen Sanierungen.

Das Förderprogramm mit dem Namen „Tönisvorst blüht auf“ beinhaltet die Förderung privater und gewerblicher Bauwerks- und Umfeldbegrünung. Marcus Thienenkamp (FDP) konnte sich mit seinem Vorschlag nicht durchsetzen. Ihm schwebte ein Wettbewerb für den schönsten Vorgarten vor: „Damit würden sehr viel mehr Gärten verändert als mit dem Förderprogramm“, sagte Thienenkamp.

Dieses Förderprogramm ist mit 10.000 Euro hinterlegt. Die CDU hatte angeregt, Blühsamenmischungen an Tönisvorster Bürgerinnen und Bürger kostenlos abzugeben, die bereit sind, eine Fläche von mindestens 15 Quadratmeter zu begrünen. Das Förderprogramm soll fünf Jahre lang laufen.

Die Lastenfahrräder zur Unterstützung der klimafreundlichen Mobilität sind eine Herzensangelegenheit der Tönisvorster Grünen. Dass Bürger, die sich ein solches Rad zulegen möchten, einen Zuschuss bekommen, haben die Ausschussmitglieder jetzt ebenfalls beschlossen. 10.000 Euro sollen dafür insgesamt zur Verfügung stehen. Die Grünen hätten einen Zuschuss auch an Unternehmen, Vereine und Verbände vergeben. Dafür gab es jedoch keine Mehrheit. Hoffnung auf einen Zuschuss können sich also nur natürliche Personen machen, folglich Privatleute.

Die CDU hatte gewisse Bedenken, die nicht hatten ausgeräumt werden können: Wie kann verhindert werden, dass die Lastenfahrräder schnell wieder veräußert werden? Was passiert, wenn die Zuschussempfänger in der Zwischenzeit wegziehen? Der zuständige Geschäftsbereichsleiter Jörg Friedenberg musste zugeben, dass eine Kontrolle, was mit den Lastenfahrrädern geschieht, kaum möglich sei.

Ohne Wenn und Aber wurde das Förderprogramm „Energetische Sanierung von Gebäuden, Gebäudeteilen, rationeller Energienutzung sowie Nutzung regenerativer Energie“ beschlossen. Der finanzielle Rahmen wird erst nach Erstellung dieses Förderprogramms ermittelt – dann kommt dieses Thema noch einmal in den Ausschuss.

(barni)
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