Planungsausschuss übergangen Windräder in Vorst genehmigt: Kremser ist „sehr verärgert“

Tönisvorst · Die Genehmigung für zwei Windräder am Ortsrand ist erteilt. Der Planungsausschuss wurde übergangen.

 Zwei Windräder sollen in Vorst aufgestellt werden.

Zwei Windräder sollen in Vorst aufgestellt werden.

Foto: dpa/Arne Dedert

Durch Andreas Budde, den Dezernenten des Kreises, hat Hans Joachim Kremser, Vorsitzender des Planungsausschusses, am Samstag erfahren, dass für zwei Windräder am Ortsrand von Vorst (Süchtelner Straße) „das planerische Einvernehmen der Stadt Tönisvorst“ erteilt worden sei. Über die Art und Weise dieses Vorgehens ist Kremser als Ausschussvorsitzender „sehr verärgert“, habe ihm doch Bürgermeister Thomas Goßen noch im vergangenen Jahr mitgeteilt. es werde zu einer Sondersitzung des Planungsausschusses im Februar kommen, in deren Verlauf die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes beraten werden solle. „Ohne weitere Information Ihrerseits an den zuständigen Ausschuss und den Rat haben Sie jetzt still und leise Fakten geschaffen, die nun die Erteilung der Baugenehmigung der Windkraftanlagen zur Folge hat“, schreibt die SPD-Fraktion in einem Brief an den Bürgermeister, den sie am Montag öffentlich machte.

Kremser fordert den Bürgermeister auf, ihm zu erklären, warum er vom vereinbarten Verfahren abgewichen sei, ohne die Politik zu informieren. Hier gehe es nicht um eine beleidigte Reaktion, nicht mit einbezogen worden zu sein, sondern um die vertane Chance, etwas noch mitgestalten zu können. „Insbesondere wegen der optischen und gestalterischen Auswirkungen dieser Anlagen wäre aus meiner Sicht eine öffentliche Kommunikation zur getroffenen Entscheidung im Sinne der betroffenen Anwohner erforderlich gewesen.“ Gerade bei den Anwohnern steht Kremser jetzt dumm da, weil er ihnen ein öffentliches Verfahren angekündigt hat.

 Aus dem Rathaus hieß es lediglich, die Windräder seien Sache des Kreises. Nach dem Baugesetzbuch breche – vereinfacht gesprochen – Landesrecht Kommunalrecht. Der Bürgermeister habe sich fachanwaltlich beraten lassen. Auch dass der Flächennutzungsplan nicht angepasst worden sei, könne am Ergebnis nichts ändern. Wenn sich die Stadt trotzdem quergelegt hätte, wären Regressansprüche möglich gewesen.

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