Amtsgericht Angeklagter wird psychiatrisch begutachtet

Krefeld/Willich/Tönisvorst · Vor dem Krefelder Amtsgericht begann gestern die Verhandlung gegen einen 35-Jährigen aus Kamp-Lintfort. Dem jungen Mann wird Einbruchsdiebstahl in mehreren Fällen, das Einsperren einer Frau und das Beschädigen eines Gebäudes vorgeworfen.

Die Taten ereigneten sich vor allem in Tönisvorst und Willich.

Mitte Juli 2015 soll der Beschuldigte in ein Wohnhaus in Tönisvorst eingebrochen sein. Weil er dort Kinder bemerkte, habe er, laut Anklageschrift, die Verbindungstür zwischen Anbau und Wohnhaus verschlossen. In dem als Lagerraum für Verkaufsgegenstände genutzten Anbau stahl er sodann Ausweise, Geldbörsen, Uhren, zwei Handys und Bargeld.

 Der Angeklagte steht in Krefeld vor Gericht.

Der Angeklagte steht in Krefeld vor Gericht.

Foto: Thomas Lammertz

Gut einen Monat später kam es, wiederum in Tönisvorst, zu einem weiteren Einbruch. Nachdem der 35-Jährige spät abends in ein Wohnhaus eingestiegen war, wurde er dort von einer Frau bemerkt. Daraufhin schloss er sie im Obergeschoss des Gebäudes ein. Anschließend entwendete er mutmaßlich ihre EC-Karte, Ausweise sowie Bargeld. Die Geschädigte wurde erst am nächsten Tag durch eine Nachbarin befreit.

Mitte September 2015 soll der Angeklagte in ein Wohnhaus in Willich eingebrochen sein. Dort raubte er unter anderem eine Playstation, einen Laptop, diversen Schmuck sowie Bargeld. Außerdem wird dem jungen Mann vorgeworfen, den Siphon aus einem Waschbecken herausgerissen und den Wasserhahn aufgedreht zu haben. Dadurch entstand ein erheblicher Wasserschaden in Höhe von 80.000 bis 90.000 Euro.

Neben diesen und weiteren Taten werden dem Kamp-Lintforter noch weitere, ähnlich gelagerte Delikte in jüngerer Zeit vorgeworfen, welche der Vorsitzende Richter gestern mit in die Verhandlung aufnahm. Der 35-Jährige auf der Anklagebank zeigte sich geständig. Er habe die Taten begangen und die Beute im Anschluss veräußert, zum Beispiel auf der „Platte“ in Krefeld und Moers. An Details der Einbrüche könne er sich jedoch nicht erinnern, da er bei jedem der ihm vorgeworfenen Delikte unter Drogen gestanden habe. „Die Tatsache, dass ich eine Frau eingesperrt haben soll, habe ich zum Beispiel gar nicht wahrgenommen“, beteuerte er. Aufgrund dieser Aussage entschied der Vorsitzende, dass in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten erforderlich sei. Deshalb wurden die geladenen Zeugen entlassen und die Verhandlung unterbrochen. Der Prozess wird am 10. Dezember, 9 Uhr, fortgesetzt.

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