Erdgasumstellung 9300 Gasgeräte müssen angepasst werden

Tönisvorst · In der Stadt Tönisvorst wird in den kommenden Jahren von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Das hat Auswirkungen.

 Im März 2021 beginnen in Tönisvorst die Vorbereitungen auf die Gas-Umstellung. Dafür müssen alle Gasheizungs-Anlagen umgerüstet werden.

Im März 2021 beginnen in Tönisvorst die Vorbereitungen auf die Gas-Umstellung. Dafür müssen alle Gasheizungs-Anlagen umgerüstet werden.

Foto: dpa/Patrick Pleul

In den kommenden Jahren werden Zehntausende Wohnhäuser im Kreis Viersen mit neuem sogenannten H-Gas beliefert. Dazu müssen unter Umständen Heizungen und Gasherde umgerüstet oder sogar neue eingebaut werden. In der Stadt Tönisvorst sind voraussichtlich mehr als 9000 Gasgeräte betroffen.

Für mehr als 7000 Haushalte in der Apfelstadt bricht damit eine neue Zeitrechnung an. Bei H-Gas handelt es sich um Erdgas mit höherem Energiegehalt als bisher, und das hat Auswirkungen auf die Heizungen in Tönisvorst. Wie der Energieversorger NEW jetzt mitteilte, wird dazu großflächig überprüft, welche Gasgeräte bei den Kunden installiert sind und was genau diese brauchen, um das neue Gas verarbeiten zu können. In Vorst soll die Überprüfung zwischen März und Dezember 2021 erfolgen, in St. Tönis ist der voraussichtliche Start 2026; eine konkrete Planung liegt für den Stadtteil noch nicht vor.

Was bedeutet die Umstellung? Die Fördermengen von sogenanntem L-Gas aus den Niederlanden mit niedrigerem Energiegehalt („low caloric“) geht zurück. Deshalb wird ab 2023 umgestellt auf das H-Gas („high caloric“), das überwiegend in Russland, Norwegen und Großbritannien gewonnen wird. Teurer wird es dadurch übrigens nicht. Denn entscheidend für die Verbrauchskosten ist die verbrauchte Energie. Für dieselbe Heizkraft wird zwar künftig etwas weniger Gas verbraucht werden, die Menge an verbrauchter Energie bleibt aber gleich – sofern man sein Heizverhalten beibehält.

Wer ist in Tönisvorst davon betroffen? Alle Haushalte, die bisher an das L-Gas-Netz angeschlossen sind. Insgesamt sind in Vorst etwa 1500 Haushalte und knapp 2000 Gasgeräte sowie in St. Tönis etwa 5650 Haushalte und rund 7300 Geräte betroffen, schätzt die NEW.

Wann sind die Schalttermine? Je nach Stadtteil verschieden. Die NEW hat die betroffenen Gebiete im Kreis Viersen in Bezirke eingeteilt. Als Erstes in Tönisvorst ist der Ortsteil Vorst dran. Dort ist am 5. September 2023 Schalttermin. St. Tönis soll deutlich später, am 1. Mai 2028, folgen. Die zeitliche Diskrepanz ergibt sich laut NEW aus den Planungen der Fernleitungsnetzbetreiber, auf die die NEW als sogenannter nachgelagerter Ausspeisenetzbetreiber kaum Einfluss habe.

Wie wird in der Übergangsphase abgerechnet? Als Grundlage der Abrechnung gilt immer der jeweilige gelieferte Brennwert des Gases. Liegt die Änderung zwischen zwei Ablesungen, wird mit einer sachgerechten Methode ein Abrechnungswert ermittelt.

Was wird ab März 2021 in Vorst und 2026 in St. Tönis überprüft? Die NEW beauftragt Fachfirmen damit, zu erfassen, welche unterschiedlichen Gerätetypen in den Wohnhäusern der betroffenen Stadtteile eingebaut sind. Danach soll das richtige Anpassungsmaterial bestellt werden, damit in einem zweiten Schritt die Geräte angepasst werden können. Die NEW arbeitet dazu mit folgenden Firmen zusammen: Eltel Infranet GmbH, SGW Metering, SPIE Gastechnischer Service GmbH und der Veolia Industrie Deutschland GmbH. Für die Qualitätssicherung der Erhebung ist die Firma LPR Energy GmbH im Einsatz. „Bei den Partnerunternehmen handelt es sich um zertifizierte Umstellungsdienstleister“, erklärte eine NEW-Sprecherin. „Damit die Erdgasumstellung reibungslos erfolgen kann, ist es wichtig, dass den Mitarbeitern der Partnerunternehmen Zutritt zu den privaten und geschäftlichen Räumlichkeiten gewährt wird.“ Die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden mit einem Vorlauf von bis zu drei Wochen vorher schriftlich angekündigt. Die Mitarbeiter der Dienstleister werden sich mit einem Lichtbildausweis der NEW Netz ausweisen.

Wie lange dauert die Erhebung? Eine Erhebung dauert in der Regel nicht länger als 45 Minuten.

Und wie lange dauert die Anpassung des Geräts auf H-Gas? Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu längeren Anpassungsdauern kommen.

Was kostet die Umstellung? Den einzelnen Kunden zunächst einmal nichts – vorausgesetzt, das Gerät ist anpassungsfähig und mit keinem Mangel behaftet. Die Kosten für sowohl Erhebung, Anpassung als auch alle weiteren Maßnahmen werden durch den Netzbetreiber getragen. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber, also der NEW, übernommen und dann über die Netzentgelte auf die Gaskunden in ganz Deutschland verteilt.

Kann der Anpasser auch gleich mein Gerät warten lassen?

Es ist den beauftragten Anpassungsunternehmen untersagt, Ihnen weitere Dienstleistungen anzubieten, da andernfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern, beispielsweise dem lokalen Handwerk, bestehen würde.

Kann ich nicht selbst einen Installateur mit der Umstellung beauftragen? „Die Gaskunden sollen bitte nicht selbst einen Installateur für die Umstellung beauftragen“, betont die NEW-Sprecherin. Dies gelte übrigens auch, falls es im Einzelfall nach der Umstellung zu Problemen kommen sollte.

Was, wenn die Heizung nicht umgestellt werden kann? Dann muss die Heizung entweder stillgelegt oder ausgetauscht werden. Gründe dafür könnten sein, dass das Gerät zu alt ist, dass es kein Anpassungsmaterial mehr gibt, der Umbau technisch nicht möglich ist, das Gerät gar nicht für den deutschen Markt zugelassen ist oder Mängel aufweist. Wenn Mängel behoben oder die Heizanlage ausgetauscht werden müssen, dann muss die Kosten dafür der Geräteeigentümer tragen – in der Regel also der Hausbesitzer oder Vermieter.

Gibt es Zuschüsse für eine neue Heizung? Unter Umständen ja. Wer ein neues Heizgerät anschaffen muss, hat laut Energiewirtschaftsgesetz unter gewissen Voraussetzungen einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 Euro. Darüber hinaus regelt die sogenannte Gasgerätekosten-Erstattungsverordnung weitere mögliche Erstattungen zwischen 100 und 500 Euro. Auch dazu gelten einige Voraussetzungen. Welche das sind und Formulare dazu gibt es im Internet unter www.h-gas-kommt.de

Kann ich die Heizung auch jetzt schon austauschen? Das geht natürlich, wobei es dann schwierig mit Zuschüssen werden könnte. Die NEW rät dazu, dass es sich dann um ein möglichst aktuelles Gerät handelt. „Diese sind in der Regel anpassbar“, teilt die NEW mit. Es gibt auch selbst adaptierende Geräte, die sich ohne weitere Anpassung auf die neue Erdgasqualität einstellen. Am besten ist es, sich dazu den Rat eines Installateurs einzuholen.

Was bedeutet die Umstellung für den Gasherd? Auch da müssen gewisse Einstellungen vorgenommen werden, damit nach dem Schalttermin das H-Gas ohne Gefahr für den Benutzer verbrannt werden kann. „Wichtige Aspekte sind dabei das Flammbild und die Bildung von Kohlenmonoxid“, teilt die NEW mit.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Info-Telefon: 02451 6246246.

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