Solingen Zwei Millionen für Feuerwehr?

Solingen · Das Tauziehen um einen finanziellen Nachschlag an Feuerwehrmänner für abgeleistete Überstunden spitzt sich zu. Möglicherweise schon in den kommenden Tagen entscheidet sich, ob die Gewerkschaft die Stadt verklagt.

Sind die durch das jüngste Urteil des Bundesverwaltungerichtshofs begründeten Ansprüche von Feuerwehrmännern an die Kommunen verjährt oder nicht? Noch liegt Ingo Schäfer die schriftlich ausgefertigte Urteilsbegründung nicht vor. Doch erwartet er sie bereits in den nächsten Tagen. Dann, sagt Schäfer, entscheide sich, ob die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DeFeuG) die Stadt Solingen verklage oder nicht. Hat die Klage Erfolg, kann es für die Stadt teuer werden: Ein finanzieller Ausgleich von bis zu zwei Millionen Euro für bereits abgeleistete Überstunden, so hat Schäfer ausgerechnet, könnten dann fällig werden.

Ingo Schäfer ist einer von 170 Solinger Berufsfeuerwehrmännern. Seit 25 Jahren arbeitet der Brandmeister dort. Zudem ist er Bundesvorsitzender der noch jungen Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft. Im Mai gegründet, hat sie deutschlandweit bereits 1130 Mitglieder. Heute und Morgen wollen Schäfer und seine Mitstreiter bei einer Demo vor den Düsseldorfer Landtag ziehen, um Regierung und Landespolitiker auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen. Eine lautet: Die Kommunen sollen dem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts entsprechend, die zwischen 2002 und 2006 geleisteten Überstunden ausgleichen. Immerhin 1400 Überstunden pro Feuerwehrmann kommen dabei zusammen.

24-Stunden-Dienst

Der Hintergrund: Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit — das hatten die Bundesrichter letztinstanzlich entschieden und sich damit der mehrfach geäußerten Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen. Für die Praxis auf den Solinger Feuerwachen bedeutet das Folgendes: Dort arbeiten die Beamten im Schichtdienst. Sie sind 24 Stunden rund um die Uhr einsatzbereit und erledigen neben ihren mitunter gefährlichen Einsätzen anfallende Arbeiten wie etwa die umfangreiche Wartung und Reinigung von Fuhrpark und Geräten sowie Übungen, Fortbildung und Körperertüchtigung. 48 Stunden haben sie anschließend frei. "Wochenenden oder Feiertage gibt es für uns nicht", sagt Schäfer, "schließlich müssen unsere Wachen ständig besetzt sein."

54 bis 56 Stunden kommen auf diese Weise bisher in der Woche zusammen. 48 Stunden, und keine mehr — das hatte der Europäische Gerichtshof mehrfach angemahnt. Nun soll die Stundenzahl stufenweise reduziert werden.

Bis dahin gibt es Zuschläge: 20 Euro für sechs Überstunden, so ist es in einer Zusatzvereinbarung mit der Stadt geregelt, die Ende des Jahres ausläuft.

Doch, was ist mit den 2002 bis 2006 geleisteten Überstunden? Müssen sie abgegolten werden oder sind die Ansprüche verjährt? Schäfer erwartet Aufschluss von der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Solinger Stadtverwaltung hat sich bereits klar positioniert: "Der Landkreistag NRW und das Innenministerium NRW gehen davon aus, dass vor dem 1.1.2007 entstandene Ansprüche verjährt sind", heißt es in einer Verwaltungsvorlage für den Personalausschuss des Stadtrats. "Dieser Auffassung schließt sich die Stadt Solingen an."

Die Summe, um die es geht, beziffert die Verwaltung zudem deutlich niedriger: 140 000 Euro, so schätzt das zuständige Dezernat.

(RP)
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