Solingen Zwei Jahre auf Bewährung für Steuerbetrug

Solingen · Zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung: So lautete das Urteil gegen einen Solinger, der Steuern in Höhe von knapp einer Million Euro hinterzogen haben soll. Der Gastronom soll mit seinen Restaurants in Haan und Wuppertal Gewinne erwirtschaftet und nicht in entsprechender Höhe in der Steuererklärung angegeben haben. Als Bewährungsauflage sind 15.000 Euro an die Finanzverwaltung zu zahlen.

Der Prozess hatte sich lange hingezogen - auch deshalb, weil die Einnahmen für den veranlagten Zeitraum von 2005 bis 2009 von der Kammer geschätzt werden mussten. Eine Wirtschaftsprüferin hatte die Buchhaltung als "desaströs" bezeichnet. Die eingereichten Unterlagen konnten vor Gericht nicht verwendet werden. Der anfangs von der Staatsanwaltschaft geäußerte Verdacht, dass der Angeklagte die Registrierkasse manipuliert haben könnte, hat sich nicht erhärtet.

Vorgeworfen wurde dem Gastronomen schließlich, Umsätze nicht ordentlich ins Kassenbuch übertragen zu haben. Außerdem habe er in einer Vielzahl der Fälle den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent angewandt, obwohl der Regelsteuersatz zur Anwendung hätte kommen müssen. Auch seien Leasinggebühren für Einrichtungsgegenstände doppelt als Betriebsausgaben gebucht worden.

Die Staatsanwaltschaft war bereits in ihrem Plädoyer davon ausgegangen, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt und die Einnahmen gezielt verschleiert habe. Schlussendlich konnte ihm Steuerhinterziehung in sieben Fällen und vorsätzliche Steuerhinterziehung in zwei Fällen nachgewiesen werden. Die Kammer hielt dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft sei und sich seither nichts zuschulden habe kommen lassen.

Bereits vor der Urteilsverkündung war klar, dass beim ihm aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens nichts zu holen ist. Der Landgasthof in Haan wird derzeit von einer GmbH geführt, bei der er weiterhin angestellt ist.

(mag)
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